Wien/Graz - Einigkeit herrscht unter Kirchenrechtsexperten, wenn es um die Legitimität der Frauenpriesterweihe geht. Null und nichtig sei eine solche Weihe, meint etwa der Kirchenrechtler Hugo Schwendenwein von der Universität Graz im STANDARD-Gespräch zum Wunsch von rund 30 österreichischen und deutschen Frauen, die eine Priesterweihe wünschen. Auch sein Linzer Kollege Severin Lederhilger erklärt die Priesterweihe von Frauen "ohne Wenn und Aber" für ungültig.Frauen zur Priesterweihe Schwendenwein nennt das männliche Geschlecht "unabdingbare Gültigkeitsvoraussetzung" und zitiert aus dem kirchlichen Gesetzbuch Codex Iuris Canonici (CIC): "Die heilige Weihe empfängt gültig nur ein getaufter Mann." Weitaus differenzierter gestalten sich mögliche Sanktionen für jenen Bischof, der eine Frauenweihe vornimmt. Zuletzt war der amerikanische Bischof Peter Hickman in die Schlagzeilen geraten, nachdem er angekündigt hatte, die erwähnten Frauen auf eine Priesterweihe vorzubereiten. Unterordnung unter den Papst Hickman selbst bezeichnet sich zwar als "altkatholisch", wird jedoch von der altkatholischen Kirche nicht anerkannt. "Mit Priesterweihen von römisch-katholischen Frauen wollen wir nichts zu tun haben", so der altkatholische Bischof Bernhard Heitz. Einem Bischof drohe die automatische Exkommunikation, sollte er Frauen zu Priesterinnen weihen, meint die Kirchenrechtlerin Brigitte Schinkele von der Uni Wien und wertet dies als "schismatischen Akt", also als Verweigerung der Unterordnung unter den Papst. Schwendenwein teilt diese Ansicht nicht: Bischof Hickman erwarte lediglich eine "gerechte Strafe", vor allem die Suspension von Weihe-handlungen. Für Schinkele könnten auch die Priesterkandidatinnen exkommuniziert werden. Dies, betont die Juristin, sei lediglich die kirchenrechtliche Perspektive, theologisch wolle sie den Fall nicht kommentieren. (Michael W. Gscheidlinger, DER STANDARD Print-Ausgabe 15.2.2002)