Linz - Wegen Verleumdung und falscher Beweisaussage wurde eine 17-Jährige am Landesgericht Linz am Donnerstag Naqchmittag zu einer unbedingten Strafe von 200 Tagsätzen zu je zwei Euro, also insgesamt 400 Euro (5.504 S), sowie sechs Monaten Haft bedingt verurteilt. Sie hatte mit falschen Beschuldigungen dafür gesorgt, dass ihr Vater zwei Wochen lang in U-Haft sitzen musste.Tochter war in älteren Mann verliebt Kurz nach dem Vortrag der Anklage schloss der Einzelrichter die Öffentlichkeit von der Verhandlung aus. Doch bereits vor dem Prozess waren Details des Falles bekannt geworden. Demnach hatte sich das Mädchen in einen wesentlich älteren Mann verliebt, was den Vater störte. Er verbot seiner Tochter, noch einmal ihren Freund zu treffen. Tochter erstattete eine Missbrauchsanzeige Die damals 16-Jährige erstattete im August 2000 aus Rache Anzeige. Ihr Vater habe sie fast zwei Jahre lang wiederholt zum Geschlechtsverkehr genötigt, erzählte sie durchaus glaubwürdig. Für Justiz und Polizei bestand der Verdacht mehrerer Straftaten: schwerer sexueller Missbrauch und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses. Der Mann wurde in Untersuchungshaft genommen. Tochter verwickelte sich in Widersprüche Der Vater beteuerte seine Unschuld und wies auch auf die Möglichkeit hin, dass ihn seine Tochter angeschwärzt habe. Doch erst nachdem er rund zwei Wochen lang im Gefängnis gesessen hatte, verwickelte sich die Tochter bei Einvernahmen derart in Widersprüche, dass sich die Unschuld des Vaters herausstellte. Daraufhin wurde gegen sie der Vorwurf der Verleumdung und der falschen Beweisaussage erhoben. Geständnis Das Gericht verkündete - nachdem die Öffentlichkeit wieder zugelassen worden war - einen Schuldspruch im Sinne der Anklage. Die Höchststrafe hätte zweieinhalb Jahre Haft betragen. Das Gericht wertete für das Strafausmaß als mildernd, dass die Angeklagte in der Verhandlung ein umfassendes Geständnis abgelegt habe sowie die bisherige Unbescholtenheit. Erschwerend war das Zusammentreffen eines Verbrechens mit einem Vergehen und dass der Vater mit dem Makel leben müsse, dass er in U-Haft gesessen sei. Die Tochter nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagte verließ den Saal unter Tränen. (APA)