Österreich
Linz: Vater war unschuldig hinter Gittern
"Racheakt" der Tochter weil er älteren Freund ablehnte
Linz - Wegen Verleumdung und falscher Beweisaussage wurde
eine 17-Jährige am Landesgericht Linz am Donnerstag Naqchmittag
zu einer unbedingten Strafe von 200 Tagsätzen zu je zwei Euro, also
insgesamt 400 Euro (5.504 S), sowie sechs Monaten Haft bedingt
verurteilt. Sie hatte mit falschen Beschuldigungen dafür gesorgt,
dass ihr Vater zwei Wochen lang in U-Haft sitzen musste.Tochter war in älteren Mann verliebt
Kurz nach dem Vortrag der Anklage schloss der Einzelrichter die
Öffentlichkeit von der Verhandlung aus. Doch bereits vor dem Prozess
waren Details des Falles bekannt geworden. Demnach hatte sich das
Mädchen in einen wesentlich älteren Mann verliebt, was den Vater
störte. Er verbot seiner Tochter, noch einmal ihren Freund zu
treffen.
Tochter erstattete eine Missbrauchsanzeige
Die damals 16-Jährige erstattete im August 2000 aus Rache Anzeige.
Ihr Vater habe sie fast zwei Jahre lang wiederholt zum
Geschlechtsverkehr genötigt, erzählte sie durchaus glaubwürdig. Für
Justiz und Polizei bestand der Verdacht mehrerer Straftaten:
schwerer sexueller Missbrauch und
Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses. Der Mann wurde in
Untersuchungshaft genommen.
Tochter verwickelte sich in Widersprüche
Der Vater beteuerte seine Unschuld und wies auch auf die
Möglichkeit hin, dass ihn seine Tochter angeschwärzt habe. Doch erst
nachdem er rund zwei Wochen lang im Gefängnis gesessen hatte,
verwickelte sich die Tochter bei Einvernahmen derart in Widersprüche,
dass sich die Unschuld des Vaters herausstellte. Daraufhin wurde
gegen sie der Vorwurf der Verleumdung und der falschen Beweisaussage
erhoben.
Geständnis
Das Gericht verkündete - nachdem die Öffentlichkeit wieder
zugelassen worden war - einen Schuldspruch im Sinne der Anklage. Die
Höchststrafe hätte zweieinhalb Jahre Haft betragen. Das Gericht
wertete für das Strafausmaß als mildernd, dass die Angeklagte in der
Verhandlung ein umfassendes Geständnis abgelegt habe sowie die
bisherige Unbescholtenheit. Erschwerend war das Zusammentreffen eines
Verbrechens mit einem Vergehen und dass der Vater mit dem Makel leben
müsse, dass er in U-Haft gesessen sei. Die Tochter nahm das Urteil
an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit
noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagte verließ den Saal unter
Tränen. (APA)