Technik
Schluss mit dem elenden Handy-Gepiepe
Frankreich lässt Störsender in Theatern, Konzertsälen und Kinos installieren - Netzbetreiber in Aufruhr
Paris - Das Vorhaben der französischen Behörden, die
Verwendung von Handys in Theatern, Opern, Konzertsälen und Kinos
durch Störwellen unmöglich zu machen, hat die Mobilfunkbetreiber in
helle Aufregung versetzt. Die drei Betreiber Orange (France Telecom),
SFR (Vivendi Universal) und Bouygues Telecom haben sich nunmehr zu
einer "Interessengemeinschaft", der "Association Francaise des
Operateurs Mobiles" (AFOM), zusammengeschlossen, um gegen das
Anti-Handy-Gesetz zu protestieren.Gesetz gegen Handys
Das Pariser Parlament hatte bereits im vergangenen Juni ein Gesetz
genehmigt, mit dem die Verwendung von Handys in Kulturstätten
technisch unmöglich gemacht werden soll. Die AFOM, die sich nicht als
Lobby verstanden wissen will, weist auf die "soziale Funktion" des
Mobilfunks hin. "Wir handeln im Interesse der Konsumenten", betonte
der AFOM-Generaldelegierte Rene Russo, vormals Vize-Präsident von
Bouygues Telecom. So wird etwa die Frage aufgeworfen, wie man im
Brandfall in einem Theater ohne Handy die Feuerwehr rufen kann. Oder
wie man im Falle des Unwohlseins eines Operngastes einen Arzt
verständigt. Oder wie man sich über das Wohlbefinden seiner Kinder
informiert, die alleine im Kino sitzen.
Einführung von Störwellen
Die Franzosen selber scheinen allerdings weit weniger besorgt.
Laut einer SOFRES-Umfrage sind 85 Prozent der Franzosen und 84
Prozent der Handy-Benützer dafür, ihr Gerät während eines Spektakels
auszuschalten. 63 Prozent befürworten die Einführung von Störwellen
in den Kulturstätten.
Die vom Parlament gewählte Gesetzesbestimmung reicht aber nicht
dazu aus, die Maßnahme durchzuführen. Die Telekommunikationsbehörde
ART (Autorite de Regulation des Telecommunications) muss erst noch
den technischen Rahmen festlegen, innerhalb dessen das
Störwellen-System verwendet werden kann. Eine Entscheidung in der
Frage dürfte das ART Ende März bekannt geben. Anschließend wird der
Industrie-Staatssekretär mit der Frage befasst. Danach muss die
Pariser Regierung den Entschluss ihren Unionspartnern und der
EU-Kommission in Brüssel bekanntgeben. Die Kommission hat drei Monate
Zeit, um eventuelle Abänderungen zu fordern.(APA)