Brüssel - Die EU-Kommission hat am Montag einfachere Regelungen für die Erhebung der Mehrwertsteuer auf Pauschalreisen vorgeschlagen, die von Reisebüros verkauft werden. Demnach soll die für Reisebüros geltende Sonderregelung, wonach die Mehrwertsteuer nicht auf den Gesamtumsatz, sondern nur auf die Gewinnspanne zu berechnen ist, ausgeweitet werden. Der Sprecher von Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein erläuterte, dass die neue Regelung in einigen Fällen die Pauschalreisen verbilligen, in anderen Fällen verteuern werde. Grundsätzlich gehe es Brüssel darum, Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU zu vermeiden. Die derzeitige Regelung wird in den einzelnen EU-Ländern unterschiedlich angewendet. Reiseveranstalter außerhalb der EU, die Pauschalreisen in der EU verkaufen, sind ganz von der Mehrwertsteuer befreit. Außerdem kommt es beim Verkauf von Pauschalreisen an Unternehmen zu Problemen der Doppelbesteuerung. Dies soll dadurch entschärft werden, dass auch der Verkauf von Pauschalreisen an andere Reiseveranstalter unter die Mehrwertsteuer-Sonderregelung fällt. Einzelne Länder sollen Reiseveranstalter nicht mehr gänzlich von der Mehrwertsteuer befreien können. (APA, DER STANDARD, Printausgabe 19.2.2002)