Etat
Richtlinien für Meinungsumfragen vor Wahlen
Ein Weisenrat soll die Maßstäbe für die Veröffentlichung von Meinungsumfragen und Wahlabsichten vor Wahlen kontrollieren
Die Veröffentlichung sowie die Erstellung von Meinungsumfragen vor Wahlen soll künftig genauen Richtlinien entsprechen. Das ist das Ergebnis der parlamentarischen Enquete-Kommission, die sich seit knapp zwei Jahren mit der möglichen Beeinflussung von Wahlkämpfen durch Veröffentlichung von Meinungsumfragen unmittelbar vor Wahlen sowie der Konsequenzen der Bekanntgabe von Teilwahlergebnissen vor dem amtlichen Wahlende beschäftigt hatte. Diesem Ergebnis stimmten alle Fraktionen der Enquete-Kommission einstimmig zu.Zusatzinformationen
Unter dem Vorsitz der ÖVP-Abgeordneten Ulrike Baumgartner-Gabitzer hat die Enquete-Kommission vorgeschlagen, dass die Richtlinien der European Society for Opinion and Marketing Research (ESOMAR) bei der Erstellung von Meinungsumfragen sowie deren Veröffentlichung in den
Medien Beachtung finden sollen. Danach müssten den Lesern, Sehern und Hörern von Umfrageergebnissen wesentliche Zusatzinformationen zur Verfügung gestellt werden. So müsse über die Schwankungsbreiten, also die Genauigkeit der Aussagen, Angaben gemacht werden. Der genaue Wortlaut der Fragestellung müsste verkündet sowie genaue Angaben über den Prozentsatz der Befragten gemacht werden.
Trennung von Umfragergebnissen und Kommentierung
Auch müsse eine deutliche Trennung von Umfragergebnissen und Kommentierung derselben erfolgen. Speziell bei der Veröffentlichung von Wahlabsichten müsse der Prozentsatz der deklarierten Wahlabsicht sowie der Prozentsatz derer, die die Wahlfrage nicht beantwortet haben, veröffentlicht werden.
Weisenrat
Die Einhaltung dieser Richtlinien solle, so will es die
Enquete-Kommission, durch einen Weisenrat kontrolliert werden. Dieser solle mit einem Richter, der mit Medienangelegenheiten befasst ist, einem Vertreter der Meinungsforschungsinstitute sowie dem Vorsitzenden des Presserates besetzt sein. Der Weisenrat solle auf Vorschlag der Enquete-Kommission als Instrument der Selbstkontrolle zunächst auf freiwilliger Basis eingerichtet werden.
Spezielle Agentur
Zur Verhinderung der frühzeitigen Veröffentlichung von
Teilwahlergebnissen schlug die Enquete-Kommission vor: Wahlergebnisse
und Wahlberichte, wie etwa Hochrechnungen, sollten in einer
speziellen Agentur verbreitet werden und nur einem kleinen Kreis
berechtigter Bezieher frei zugänglich gemacht werden. Verstöße
dagegen wären entsprechend zu ahnden. Vorgeschlagene Alternative
dazu: Die Einführung eines bundesweit einheitlichen Wahlschlusses. Gemeinsam mit den Gebietskörperschaften solle geprüft werden, unter
welchen Umständen eine derartig gravierende Umstellung des
österreichischen Wählerverhaltens erfolgen könnte und welche
flankierenden Maßnahmen, wie etwa die Einführung der Briefwahl, dazu
erforderlich wären. (APA)