Gegen Radio Vatikan wird kein Prozess wegen gesundheitsgefährdender Sendeanlagen in Santa Maria di Galeria nördlich von Rom stattfinden. Ein römisches Schwurgericht machte am Dienstag die "Extraterritorialität" des Geländes geltend. Nach den Lateran-Verträgen zwischen Vatikan und Italien unterlägen sie damit nicht der italienischen Justiz, begründete das Gericht. Radio Vatikan wurde eine Überschreitung der zulässigen Strahlengrenzwerte vorgeworfen. Einwohner berichteten von einer Häufung von Leukämiefällen und leiteten gerichtliche Schritte gegen den Sender ein. Der Vatikansender hatte daraufhin von sich aus die Sendezeiten und die Kapazitäten seiner Anlagen reduziert. Im September waren die elektromagnetischen Strahlungen auf die italienischen Grenzwerte von sechs Voltmeter heruntergefahren worden. Einwohner: "Das Gesetz ist nicht für alle gleich" Die Einwohner von Santa Maria di Galeria reagierten empört auf den Entscheid des römischen Gerichts. "Das Gesetz ist nicht für alle gleich", kritisierten Bürgerrechtler, die die Rundfunkanstalt verklagt hatten. Italiens Umweltminister Altero Matteoli äußerte sich dagegen zufrieden, "dass der Fall zu einem Ende gekommen ist". Der Elektrosmog werde weiterhin kontrolliert. (APA)