Graz - Waltraud Klasnic hatte Worte der Superlative gefunden: "Es ist eine der größten Reformen in der Zweiten Republik." Was die steirische Landeshauptfrau Ende letzten Jahres dermaßen euphorisch stimmte, war die Präsentation einer Verwaltungsreform, die die steirische Beamtenburg endlich in ein modernes, kundenorientiertes, nach privatwirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgerichtetes Unternehmen verwandeln sollte.

Seit diese - vom höchsten Beamten des Landes erdachte - Bürokratiereform am 1. Jänner 2002 in Gang gesetzt worden war, sind nun eineinhalb Monate vergangen und wer genau hinhört, der vernimmt altgewohnte Töne: Der Amtsschimmel hat die Reform ohne Schaden überlebt.

Die Verwaltungsreform, die einen "klaren, bürgernahen Aufbau" (Klasnic) bringen sollte, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als ein neues Manifest bürokratischer Umständlichkeit. Kleines Beispiel: Ein Beamtenzimmer muss neu eingerichtet werden.

Für die Sessel, den Schreibtisch und das Aktenregal muss ein Ansuchen an die Fachabteilung 1A gerichtet werden. Der Bildschirm samt Computer ressortiert aber in der Fachabteilung 1B. Das Ganze freilich ohne Verkabelung, denn dafür ist die Fachabteilung 20A zuständig. Die darf auch die Telefonkabel verlegen, das Telefon selbst muss in der Fachabteilung 20B beantragt werden. Da man nun einmal schon in der Fachabteilung 20B ist, kann hier auch gleich das Ansuchen um Ausmalen oder Bodenschleifen abgegeben werden.

Der Lampenakt

Wobei die Sache mit den Ansuchen eine bürokratisch nicht so einfache ist. Angenommen, der Beamte braucht auch eine Schreibtischlampe im neuen Büro. Der Kostenpunkt liegt vielleicht bei 20 Euro. Hier muss zuerst ein Ansuchen an die Fachabteilung 1A gerichtet werden, von dort geht der Antrag zum sachlich zuständigen Bearbeiter, der einen "Erledigungsvorschlag" an den Fachabteilungsleiter weiterleitet. Dieser wiederum braucht für die 20-Euro-Lampe die Genehmigung des Abteilungsleiters und dieser muss nun theoretisch mit einer Weisung des Gruppenleiters rechnen, der vielleicht meint, der Beamte soll gefälligst eine gebrauchte Lampe benutzen. Nach Genehmigung durch den Abteilungsleiter wandert der Lampenakt zum Fachabteilungsleiter zurück und von dort zum Sachbearbeiter, der die Lampe kauft.

Beamteninsider fanden einen weiteren großen Reformhaken: Obwohl der Großteil der Verwaltung privatwirtschaftlich läuft (Straßenbau, Sport, Tourismus) darf dem entsprechenden Amt nur ein Beamter vorstehen. Auf den Chef der Abteilung 2 wartet jetzt indes einige Arbeit. Sein Ressort: "Verwaltungsvereinfachung". (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 20.2.2002)