Im Vorjahr wurden in Vorarlberg 70 Betretungsverbote gegen gewalttätige Männer wirksam. Zu einem Verbot, die gemeinsame Wohnung zu betreten, kommt es aber erst nach wiederholten Gewalttaten. Widersetzt sich ein Täter dem Betretungsverbot, bekommt er eine Geldstrafe, im Wiederholungsfall droht Haft. Die Einhaltung des Verbotes muss in den ersten zehn Tagen einmal von der Exekutive überprüft werden. Gewalttäter können über Antrag des Opfers durch einstweilige Verfügung drei Monate oder bis zum Abschluss des Scheidungsverfahrens an der Rückkehr gehindert werden.
Geduld mit Tätern
Elisabeth Kiesenebner-Bauer, Leiterin der Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie: "In der Regel haben die Verbote große Wirkung. Übertretungen sind Einzelfälle." Durch das Betretungsverbot habe sich die Sicherheit der Frauen verbessert, so die Sozialarbeiterin, "sie ist aber noch nicht optimal". So dauere es "sehr lange, bis ein Gewalttäter in Haft genommen werden kann". Auch könne ein Täter, der sucht- oder anderweitig psychisch krank sei, nicht verpflichtet werden, sich behandeln zu lassen.