Feldkirch - Auch das Gewaltschutzgesetz konnte eine 52-jährige Hohenemserin nicht vor ihrem rabiaten Ehemann schützen. Der 62-Jährige schoss seine Gattin am Montagnachmittag vor dem gemeinsamen Haus, das er per Gerichtsbeschluss nicht mehr betreten durfte, mit einer Pistole nieder. Anschließend beging er Selbstmord. Die Frau wurde durch den Mordversuch lebensgefährlich verletzt. Gegen den Mann bestand ein Waffenverbot, er hatte vor kurzem - vermeintlich alle - Waffen abgegeben.

Im Vorjahr wurden in Vorarlberg 70 Betretungsverbote gegen gewalttätige Männer wirksam. Zu einem Verbot, die gemeinsame Wohnung zu betreten, kommt es aber erst nach wiederholten Gewalttaten. Widersetzt sich ein Täter dem Betretungsverbot, bekommt er eine Geldstrafe, im Wiederholungsfall droht Haft. Die Einhaltung des Verbotes muss in den ersten zehn Tagen einmal von der Exekutive überprüft werden. Gewalttäter können über Antrag des Opfers durch einstweilige Verfügung drei Monate oder bis zum Abschluss des Scheidungsverfahrens an der Rückkehr gehindert werden.

Geduld mit Tätern

Elisabeth Kiesenebner-Bauer, Leiterin der Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie: "In der Regel haben die Verbote große Wirkung. Übertretungen sind Einzelfälle." Durch das Betretungsverbot habe sich die Sicherheit der Frauen verbessert, so die Sozialarbeiterin, "sie ist aber noch nicht optimal". So dauere es "sehr lange, bis ein Gewalttäter in Haft genommen werden kann". Auch könne ein Täter, der sucht- oder anderweitig psychisch krank sei, nicht verpflichtet werden, sich behandeln zu lassen.

Was die gesellschaftliche Ächtung familiärer Gewalt anbelangt, fehle es, so die Sozialarbeiterin, immer noch am notwendigen Bewusstsein: "Man spricht bei einer Gewalttat fälschlich von Beziehungsdrama oder Ehestreit. Und verschiebt damit die Gewaltproblematik auf eine private Ebene." (jub/DER STANDARD, Print-Ausgabe, 20.2.2002)