Wien - Nach monatelangen Reibereien zwischen Opposition und Regierungsparteien hat die neue Finanzmarktaufsicht (FMA) am Mittwoch grünes Licht bekommen. Die SPÖ stimmte im Finanzausschuss zu, die FMA als juristische Person des öffentlichen Rechtes einzurichten. Das bedeutet: Die neue Behörde ist nach internationalen Regeln weisungsfrei und also unabhängig. Die Bankenaufsicht bleibt praktisch im Bereich der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB), aber unter dem Dach der FMA; Pensionskassen und Versicherungen unterstehen ebenso wie die Bundeswertpapieraufsicht (BWA) direkt der FMA. Mit der SPÖ-Zustimmung gab es eine Zweidrittelmehrheit für das Gesetz, das nun Verfassungsrang bekommt und damit nicht mehr anfechtbar ist. Unabhängigkeit Das war in den vergangenen Wochen die große Frage. Denn das Konstrukt der FMA ist ähnlich wie das der Bundeswertpapieraufsicht (BWA), deren Gesetzeskonformität der Verfassungsgerichtshof (VfgH) im Dezember wegen Weisungsfreiheit als verfassungswidrig angezweifelt hatte. Nun kann Andreas Grünbichler als Chef der FMA die Aufsichtstätigkeit über Banken, Wertpapieraufsicht, Versicherungen und Finanzdienstleister endgültig am 1. April starten. Das bedeutet einen Meilenstein für den österreichischen Kapitalmarkt. Eine operativ unabhängige Behörde trage nicht zuletzt zur Stabilität des Finanzmarktes bei, gleichzeitig seien die Sparer- und Gläubigerinteressen bestmöglich geschützt, heißt es in einer gemeinsamen Aussendung der Chefverhandler Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FP), Staatssekretär Alfred Finz (VP) und Rudolf Edlinger (SP). "Gute Lösung" Den SP-Finanzsprecher überzeugte die nun festgelegte Unabhängigkeit und "die weitgehend verpflichtende Einbindung der OeNB in die Bankenaufsicht". Edlinger bezeichnete die Einigung als "im Wesentlichen gute Lösung". Er hatte in den vergangenen Monaten immer wieder auf die stärkere Einbindung der OeNB gepocht. Für Ausgleich sorgen sollte ein Passus in der Vereinbarung der Verhandler: Es soll möglich sein, dass Mitarbeiter beider Institutionen an den Vor-Ort-Prüfungen der jeweils anderen Institution teilnehmen, und zwar "zur gegenseitigen Information und Absicherung des erforderlichen Wissenstandes". (este, DER STANDARD, Printausgabe 21.2.2002)