Brüssel - Klarheit schaffen will die EU-Kommission bei der Erteilung von Patenten für Software in der EU. Sie legte dazu am Mittwoch einen Gesetzesvorschlag vor. Demnach dürfte künftig Software nur im Zusammenhang mit einer Maschine auf der sie läuft ein EU-Patent erhalten. Das ganze mag recht trocken wirken, so EU-Kommissar Frits Bolkestein bei der Präsentation. Die Mitgliedsländer hätten aber schon ungeduldig auf den Text gewartet und die Industrie habe im Hintergrund heftiges Lobbying betrieben. Denn derzeit gebe es verschiedene nationale Regelungen und daher Unsicherheit für die Industrie. Die EU wähle mit dem Vorschlag, der erst von EU-Ministerrat und EU-Parlament beschlossen werden muss, einen Mittelweg zwischen dem US-Modell, das die Patentierbarkeit von Software erlaube und der völligen Freigabe von Software, sagte Bolkestein. Um ein Patent zu erhalten müsse der Erfinder einen "technischen Beitrag" leisten, der nicht für alle Anwender offensichtlich sei. Als Beispiel nannte der Kommissar die Steuerungssoftware für einen Röntgenapparat oder ein Programm zur Beschleunigung eines Computers. Während die Copyright Bestimmungen immer ein ganzes Computerprogramm schützen, gelte ein Patent nur für patentierbare Teile des Programms. (APA)