Der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserats hat dem "Stern" eine öffentliche Rüge wegen seines Berichts über die CSU-Spendenpraxis ausgesprochen. Das geht aus einem Brief des Presserats an die Chefredaktion des Hamburger Magazins hervor, den die CSU am Mittwoch in München veröffentlichte. Der "Stern" hatte berichtet, die CSU habe für Patenschaftsabonnements ihres Parteiorgans "Bayernkurier" jahrelang falsche Spendenquittungen ausgestellt und so staatliche Spendenzuschüsse von rund drei Millionen Euro "erschlichen" ( etat.at berichtete). Verstoß gegen Pressekodex Der Presserat, ein Gremium zur Selbstkontrolle der Medien, sah darin eigenen Angaben zufolge einen Verstoß gegen den Pressekodex. Eine entsprechende Beschwerde der CSU sei begründet, hieß es in dem Brief des Beschwerdeausschusses. Die ausführliche Begründung werde in den nächsten Tagen folgen. CSU: Verstoß gegen journalistische Sorgfaltspflicht Die CSU hatte sich an den Presserat gewandt, weil ihrer Ansicht nach der "Stern" grob gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen hat. Das von der CSU praktizierte Verfahren sei bereits 1996 und 1997 von der Bundestagsverwaltung als rechtmäßig bewertet worden, erklärte CSU-Generalsekretär Thomas Goppel im Jänner. Dennoch habe der "Stern" die von der CSU mehrfach angebotene Prüfung entsprechender Unterlagen abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft München I hatte nach Prüfung der "Stern"- Vorwürfe die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt. Es seien keine Anhaltspunkte für einen strafrechtlichen Sachverhalt erkennbar, hieß es. (APA/dpa)