Karlsruhe - Der KZ-Aufseher Anton Malloth ist rechtskräftig wegen Mordes und versuchten Mordes an Juden zu lebenslanger Haft verurteilt. Der deutsche Bundesgerichtshof in Karlsruhe wies am Donnerstag die Revision des 90-jährigen Angeklagten zurück. Damit ist das Urteil des Landgerichts München rechtskräftig, das den Aufseher im Gestapo-Gefängnis "Kleine Festung Theresienstadt" im Mai 2001 des Mordes aus "abgrundtiefem Judenhass" für schuldig befunden hatte. Seine Verteidiger hatten versucht, das Münchner Urteil zu kippen, weil der krebskranke Greis weder verhandlungs- noch haftfähig sei. Malloth hatte 1943 auf einen jüdischen Häftling geschossen, der einen Blumenkohl stehlen wollte, einen weiteren erschlug er 1944, weil er sich nach der Arbeit nicht ordnungsgemäß zurückgemeldet hatte. Malloth war bereits 1948 in Tschechien in Abwesenheit zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er wurde erst 1988 aus Italien abgeschoben und lebt inzwischen in einem Altersheim in München. Das Strafverfahren gegen Malloth hatte sich in Deutschland mehrfach verzögert. Bei der Hauptverhandlung in München schilderten ihn Zeugen als einer der brutalsten Wachmänner im Gestapo-Gefängnis. Malloth soll als Aufseher im KZ-Vernichtungslager "Kleine Festung Theresienstadt" bei Leitmeritz im heutigen Taschechien mindestens einen jüdischen Häftling ermordet haben.(APA/AP/dpa)