Europa
"Lebenslang" für Ex-SS-Mann bestätigt
Deutsches Höchstgericht lehnt Revision wegen angeblicher Haftunfähigkeit von Anton Malloth ab
Karlsruhe - Der KZ-Aufseher Anton Malloth ist
rechtskräftig wegen Mordes und versuchten Mordes an Juden zu
lebenslanger Haft verurteilt. Der deutsche Bundesgerichtshof in
Karlsruhe wies am Donnerstag die Revision des 90-jährigen Angeklagten
zurück. Damit ist das Urteil des Landgerichts München rechtskräftig,
das den Aufseher im Gestapo-Gefängnis "Kleine Festung Theresienstadt"
im Mai 2001 des Mordes aus "abgrundtiefem Judenhass" für schuldig
befunden hatte. Seine Verteidiger hatten versucht, das Münchner
Urteil zu kippen, weil der krebskranke Greis weder verhandlungs- noch
haftfähig sei. Malloth hatte 1943 auf einen jüdischen Häftling geschossen, der
einen Blumenkohl stehlen wollte, einen weiteren erschlug er 1944,
weil er sich nach der Arbeit nicht ordnungsgemäß zurückgemeldet
hatte. Malloth war bereits 1948 in Tschechien in Abwesenheit zu
lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er wurde erst 1988
aus Italien abgeschoben und lebt inzwischen in einem Altersheim in
München.
Das Strafverfahren gegen Malloth hatte sich in Deutschland
mehrfach verzögert. Bei der Hauptverhandlung in München schilderten
ihn Zeugen als einer der brutalsten Wachmänner im Gestapo-Gefängnis.
Malloth soll als Aufseher im KZ-Vernichtungslager "Kleine Festung
Theresienstadt" bei Leitmeritz im heutigen Taschechien mindestens
einen jüdischen Häftling ermordet haben.(APA/AP/dpa)