Panorama
Kralowetz bot Lkw-Fahrern angeblich Schweigegeld
Jobangebot bei Klageverzicht
Esch - Die umstrittene Luxemburger Kralowetz-Firma habe
ihren osteuropäischen Fahrern 3.000 Euro (41.281 S) "Schweigegeld"
sowie eine Weiteranstellung bei der österreichischen Spedition
Augustin geboten, wenn sie auf eine Klage gegen die Firma verzichten,
sagte der Präsident des OGBL (Unabhängiger Gewerkschaftsbund
Luxemburg), John Castegnaro, am Donnerstag vor Journalisten in
Esch-sur-Alzette. "Zwei oder drei" Lkw-Fahrer hätten diesen Vorwurf
erhoben.Nur 86 FAhrer wollten klagen
Er könne aber nicht sagen, ob das ein Grund dafür gewesen sei,
dass von 164 nach Hause geschickten osteuropäischen Fahrern nur 86
bereit waren, ausständige Löhne der Kralowetz-Firmen einzuklagen.
Konkurs
Über zwei in Luxemburg ansässige Firmen des Kralowetz-Geflechts,
nämlich die "Soteco" und "United Cargo Lux/UCL" (die dem am 24.
Jänner in Luxemburg verhafteten Transportunternehmer Karl Kralowetz
gehörte), sei mitterweile der vor Wochen beantragte Konkurs
exekutiert, ein Insolvenzverwalter sei bereits bestellt, berichtete
Castegnaro heute. Die Insolvenzanträge hatte die Staatsanwaltschaft
bzw. die Steuerbehörde gestellt.
Der Luxemburger Gewerkschaftspräsident sowie Willibald
Steinkellner und Georg Eberl von der Transportgewerkschaft in
Österreich (HTV) betonten in der gemeinsamen Pressekonferenz, dass
nur Regelungen auf EU-Ebene in der Zukunft Affären wie die um die
Firma Kralowetz verhindern könnten.
Gewerkschaften wollen zusammenarbeiten
Die unterschiedlichen nationalen Regelungen machten eine effektive
Kontrolle der Fahrer und deren Papiere unmöglich. Luxemburger und
österreichische Gewerkschafter wollen künftig in dieser Frage eng
zusammen arbeiten und haben für kommenden Mittwoch einen gemeinsamen
Termin in der EU-Kommission vereinbart.
Die Gewerkschafter verteilten bei ihrer Pressekonferenz auch einen
Brief vom 10. November 1993, in dem der damalige Luxemburger
Arbeitsminister und jetzige Premier Jean-Claude Juncker sich für
außer Stande erklärt, "die Ende 1990 auf Bitte des luxemburgischen
Transportministeriums hin zu Stande gekommene provisorische Lösung
weiter mitzutragen" und daher keine weiteren Arbeitsgenehmigungen für
osteuropäische Lkw-Fahrer der Firma UCL zu erteilen. Zwar sei er für
eine außerhalb von Luxemburg ausgeübte Tätigkeit nicht für
Arbeitsgenehmigungen zuständig. "Das bedeutet aber nicht, und daran
sei nochmals erinnert, dass keine Arbeitserlaubnis benötigt wird", so
Juncker damals. Vielmehr müsste sich UCL an die Behörden der
tatsächlich angefahrenen Länder wenden oder den Unternehmenssitz in
ein solches Land verlagern.
Die Firmen Kralowetz sowie die heute von den Gewerkschaftern
genannte Salzburger Spedition Augustin haben wiederholt illegale
Beschäftigungspraktiken in Abrede gestellt.(APA)