Esch - Die umstrittene Luxemburger Kralowetz-Firma habe ihren osteuropäischen Fahrern 3.000 Euro (41.281 S) "Schweigegeld" sowie eine Weiteranstellung bei der österreichischen Spedition Augustin geboten, wenn sie auf eine Klage gegen die Firma verzichten, sagte der Präsident des OGBL (Unabhängiger Gewerkschaftsbund Luxemburg), John Castegnaro, am Donnerstag vor Journalisten in Esch-sur-Alzette. "Zwei oder drei" Lkw-Fahrer hätten diesen Vorwurf erhoben.Nur 86 FAhrer wollten klagen Er könne aber nicht sagen, ob das ein Grund dafür gewesen sei, dass von 164 nach Hause geschickten osteuropäischen Fahrern nur 86 bereit waren, ausständige Löhne der Kralowetz-Firmen einzuklagen. Konkurs Über zwei in Luxemburg ansässige Firmen des Kralowetz-Geflechts, nämlich die "Soteco" und "United Cargo Lux/UCL" (die dem am 24. Jänner in Luxemburg verhafteten Transportunternehmer Karl Kralowetz gehörte), sei mitterweile der vor Wochen beantragte Konkurs exekutiert, ein Insolvenzverwalter sei bereits bestellt, berichtete Castegnaro heute. Die Insolvenzanträge hatte die Staatsanwaltschaft bzw. die Steuerbehörde gestellt. Der Luxemburger Gewerkschaftspräsident sowie Willibald Steinkellner und Georg Eberl von der Transportgewerkschaft in Österreich (HTV) betonten in der gemeinsamen Pressekonferenz, dass nur Regelungen auf EU-Ebene in der Zukunft Affären wie die um die Firma Kralowetz verhindern könnten. Gewerkschaften wollen zusammenarbeiten Die unterschiedlichen nationalen Regelungen machten eine effektive Kontrolle der Fahrer und deren Papiere unmöglich. Luxemburger und österreichische Gewerkschafter wollen künftig in dieser Frage eng zusammen arbeiten und haben für kommenden Mittwoch einen gemeinsamen Termin in der EU-Kommission vereinbart. Die Gewerkschafter verteilten bei ihrer Pressekonferenz auch einen Brief vom 10. November 1993, in dem der damalige Luxemburger Arbeitsminister und jetzige Premier Jean-Claude Juncker sich für außer Stande erklärt, "die Ende 1990 auf Bitte des luxemburgischen Transportministeriums hin zu Stande gekommene provisorische Lösung weiter mitzutragen" und daher keine weiteren Arbeitsgenehmigungen für osteuropäische Lkw-Fahrer der Firma UCL zu erteilen. Zwar sei er für eine außerhalb von Luxemburg ausgeübte Tätigkeit nicht für Arbeitsgenehmigungen zuständig. "Das bedeutet aber nicht, und daran sei nochmals erinnert, dass keine Arbeitserlaubnis benötigt wird", so Juncker damals. Vielmehr müsste sich UCL an die Behörden der tatsächlich angefahrenen Länder wenden oder den Unternehmenssitz in ein solches Land verlagern. Die Firmen Kralowetz sowie die heute von den Gewerkschaftern genannte Salzburger Spedition Augustin haben wiederholt illegale Beschäftigungspraktiken in Abrede gestellt.(APA)