Stuttgart - Bedürftige Schwangere, die sich gegen eine Abtreibung entschieden haben, können nach dem Willen der Deutschen Bischofskonferenz Finanzhilfen der Katholischen Kirche beantragen. Dies gelte auch für Frauen, die von nicht-katholischen Stellen beraten worden seien, sagte der Vorsitzende, Kardinal Karl Lehmann, am Donnerstag in Stuttgart. Er drang außerdem auf eine strikte Einhaltung der Auflagen für einen Import von Stammzellen. Gleichzeitig bekräftigten die Bischöfe ihr Bedauern über Entscheidung des Bundestages zum Stammzellen-Import. Die bisher unterschiedliche Zuwendungspraxis der bischöflichen oder diözesanen Fonds werde durch den Beschluss vereinheitlicht, sagte Lehmann weiter. Bisher habe jeder Fonds eigenständig entschieden, ob er Hilfen an bedürftige Schwangere vergebe, die nicht von katholischen Stellen beraten wurden. Den Angaben zufolge stehen den katholischen Hilfsfonds insgesamt rund sechs Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Lehmann wandte sich außerdem gegen eine Aufweichung der Auflagen für den Stammzellenimport. Vor allem müsse der Stichtag, an dem die zu importierenden Stammzellenlinien hergestellt sein müssen, möglichst früh angesetzt werden. Um ihren Einfluss auf die Gesetzgebung zu wahren, werde die Kirche auch ihre Arbeit in der Bioethik-Kommission der Bundesregierung fortsetzen, betonte der Kardinal. Der Bundestag hatte Ende Jänner den Import embryonaler Stammzellen für Forschungszwecke unter strengen Auflagen gebilligt. Mit der Stichtagsregelung soll die Herstellung von Stammzellen allein für den Import nach Deutschland verhindert werden. Die Frage der Fortsetzung der gesetzlichen Schwangerenkonfliktberatung im Bistum Limburg erörtere der Vatikan allein mit dem dortigen Bischof Franz Kamphaus, sagte Lehmann weiter. Über ihre Zukunft soll nach der Prüfung eines Berichts über die Ergebnisse entschieden werden. Das Bistum Limburg stellt als einzige deutsche Diözese und gegen den ausdrücklichen Willen des Papstes Schwangeren weiterhin Beratungsscheine aus, die zur straffreien Abtreibung berechtigen. (APA/Reuters)