Was verboten ist, ist verboten. Oder was sagen Sie? - Stimmt nämlich nicht. Was verboten ist, ist nur nicht sehr erlaubt.
Redaktion
Nehmen wir etwa den Austro-Klassiker: "Betreten des Rasens verboten." Heißt das, dass der Rasen nicht betreten werden darf? - Ja. Heißt das, dass der Rasen nicht betreten wird? - Nein. (Sind wir in der Schweiz? Nein!)Ein heimischer Rasen, der nicht betreten werden soll, schreit nach der ersten austrogermanistischen Steigerungsstufe von "verboten": "Betreten des Rasens streng verboten." Es bedeutet, dass der Rasen wirklich nicht betreten werden soll. Wird er aber auch wirklich nicht betreten? - Nein. (Sind wir in Japan? Nein!)
Ein inländischer Rasen, der nicht betreten werden soll, darf "in keiner Weise" betreten werden. Das ist natürlich zu wenig. Wir brauchen eine Steigerung von "keiner Weise". In "keinerer Weise" klingt holprig. Also steigern wir: "In keinster Weise." Ein österreichischer Rasen, der "in keinster Weise" betreten werden darf, lechzt nach der zweiten austrogermanistischen Steigerungsstufe von "verboten". - "Betreten des Rasens strengstens verboten." Wird er deshalb in keinster Weise betreten? - Nein. Wurscht. Österreichisch ist schön.
(DER STANDARD, Printausgabe vom 25.2.2002)
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