Geschlechterpolitik
Beihilfen rund um die Familie
Das FrauenInformationszentrum FEMAIL in Feldkirch bietet Infogespräche für Frauen zum heurigen Thema Geld & Finanzen an. Die erste Gesprächsrunde beschäftigt sich mit Beihilfen rund um die Familie. Neuerungen
Mit 1.1.2002 gab es einige Neuerungen bei den Familienleistungen.
Mit der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes wurde, aus der Versicherungsleistung Karenzgeld, eine neue Geldleistung für Familien geschaffen. Das bedeutet, dass u.a. auch Haufrauen/männer, StudentInnen, Bäuerinnen/Bauern und UnternehmerInnen anspruchsberechtigt sind. Das Kinderbetreuungsgeld beträgt pro Monat ca. € 436,-. Der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld endet spätestens mit dem dritten Lebensjahr des Kindes. Allein- Erziehende haben lediglich Anspruch bis zum 30. Lebensmonat des Kindes.
Kündigungsschutz
Der Kündigungsschutz endet aber maximal vier Wochen nach dem zweiten Geburtstag des Kindes. "Die Gefahr ist", so Martina Lehner, Beraterin im FEMAIL, "dass Frauen nicht nach 24 Monaten an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, und so keinen Kündigungsschutz genießen. Die Folgewirkung wird der erschwerte Wiedereinstieg sein." "Das Kinderbetreuungsgeld wurde als Familienleistung eingeführt, jedoch", so Birgit Guerrazzi, Beraterin im FEMAIL, "wurden andere Leistungen wie die Sondernotstandshilfe oder die Möglichkeit des Teilzeitkarenzgeldes gestrichen."
Familienzuschuss und Einkommensgrenzen
Der Familienzuschuss des Landes wurde angehoben, die Einkommensgrenzen wurden erhöht und das Ausmaß der Erwerbstätigkeit ist nicht mehr ausschlaggebend. Änderungen bzw. Kürzungen gibt es auch bei der Kinderbetreuungsbeihilfe des AMS.
Im Referat werden die Neuerungen bei den Familienleistungen vorgestellt, die Richtlinien der Wohnbeihilfe erklärt sowie die Möglichkeiten von Beihilfen bei einem Studium oder einer Weiterbildung besprochen.
Es informieren Martina Lehner und Birgit Guerrazzi, Beraterinnen im FEMAIL
Anmeldung erbeten! (red)