Die Tonträgerindustrie versucht seit einiger Zeit, mit einem elektronischen Kopierschutz das häusliche "Schwarzbrennen" von Alben und Singles zu verhindern. Derart "gesicherte" Tonträger lassen sich nicht am PC abspielen. Der Haken: Viele Geräte – vor allem Autoradios und DVD-Player – funktionieren mit Computerlaufwerken, CDs mit Kopierschutz werden nicht angenommen. Beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) häufen sich die Beschwerden.

"Nicht erkennbar für den Konsumenten"

"Erkennbar ist dieses Problem für den Käufer vorab weder bei der CD noch beim CD-Player", so der VKI. Der Konsument habe zwar durch das Gewährleistungsrecht die Möglichkeit der Reklamation, ein Recht auf Entfernung des Kopierschutzes bestehe jedoch nicht. Die elektronische Schutzvorrichtung gegen Raubkopien verhindert damit auch den Musikgenuss per CD-Player des Autoradios oder DVD-Player, die immerhin als Multimediageräte angepriesen werden.

Unverständnis

"Der neue Kopierschutz stößt nicht zuletzt auch deshalb auf Unverständnis, weil das Urheberrecht das Kopieren für private Zwecke ausdrücklich gestattet", betonen die Konsumentenschützer. Ein "ärgerlicher Stolperstein" sei dieser letztlich nur für den ehrlichen Normalverbraucher. Denn für Computerfreaks wie auch für illegale Presswerke, die Produktpiraterie in großem Stil betreiben, sei es kein Problem, den Schutz zu knacken. (APA)