Wien - Bei zahlreichen "Telering"-Mitarbeitern lagen die Nerven blank: Von 3. bis 12. September 2001 rief in der Zentrale des Telekom-Unternehmens ein und derselbe Mann gezählte 800 Mal an und drohte mit Mord und Sprengstoffanschlägen. "Ich war sauer! Sie haben mir das Handy gesperrt", erklärte der 27-jährige Simon G. am Mittwoch, im Wiener Straflandesgericht. Der Mann leidet an einer Persönlichkeitsstörung und wurde deshalb von einem Schöffensenat (Vorsitz: Wilhelm Mende, Staatsanwältin Gabriele Müller-Dachler) in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.Paket mit Sprengstoff Am 3. September läutete bei "Telering" um 15.55 Uhr das Telefon. "In den Firmenräumlichkeiten liegt Sprengstoff", verlautete der zunächst Unbekannte. Um 16.39 Uhr kündigte er "ein Gepäck mit Plastiksprengstoff" an, um 17.45 Uhr war es dann ein "braunes Paket mit Sprengstoff". So ging das über Tage hinweg. Einige Angestellte, die der Anrufer zum Teil persönlich mit der Ermordung drohte, waren derart verängstigt, dass sie im Zuge der Ermittlungen ihre Identitäten nicht schriftlich protokollieren lassen wollten. Durch Rufdatenrückerfassung ausgeforscht Endlich konnte der Mann mit Hilfe der Rufdatenrückerfassung ausgeforscht werden. "Ich wollte mit jemandem reden. Ich habe jemanden gesucht, mit dem ich reden kann", erklärte Simon G. nun mit Unschuldsmiene. Der 27-Jährige ist seit zehn Jahren arbeitslos und ist dem Gutachten der Gerichtspsychiaterin Sigrun Rossmanith zufolge sozial weitgehend isoliert. Die Sachverständige konstatierte eine paranoid-wahnhafte Schizophrenie und aggressiv-sadistische Fantasievorstellungen. Sie empfahl, den nach ihrem Dafürhalten gefährlichen Mann zur Behandlung in einer geschlossenen Anstalt unterzubringen. Das hörte Simon G. gar nicht gern. "Bitte geben Sie mir eine Chance! Ich werde es nie wieder machen! Wenn ich es noch ein Mal mache, können Sie mir lebenslang geben", bettelte er. Das Gericht schloss sich allerdings der Gutachterin an. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, Verteidiger Heinrich Wille meldete dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. (APA)