Klagenfurt - Am Landesgericht Klagenfurt muss der Grenzgendarm G. F. (51) wegen Mordes an seiner Ehefrau Margarethe verantworten. Er gibt zwar die Tötung zu, bestreitet jedoch die Absicht. Die Verhandlung unter dem Vorsitz von Richter Michael Schofnegger ist für zwei Tage anberaumt. Laut Staatsanwalt Friedrich Borotschnik hat der Angeklagte seine seit knapp zehn Jahren von ihm getrennt lebende Frau am 8. Mai des vergangenen Jahres in deren Haus nahe Völkermarkt mit Stichen ins Herz getötet. "Es war ein regelrechtes Massaker, denn der Angeklagte stach insgesamt 26 Mal zu", sagte der Ankläger. Hintergrund Scheidung Der Tat sei eine verbale Auseinandersetzung vorausgegangen. Hintergrund sei die Scheidung gewesen, welche die Frau eingereicht habe. "Sie wollte weiters einen höheren Unterhalt und die Hälfte des Hauses. Er hatte ihr eine einmalige Abfindung von 400.000 Schilling (29.000 Euro) angeboten", sagte Borotschnik. Bei der Verhandlung am Tag der Tat sei es jedoch zu keiner Einigung gekommen. Der Ankläger wies auch darauf hin, dass der Grenzgendarm mehrmals davon gesprochen habe, "es wird Blut fließen, wir beide werden untergehen". Als dieser gesehen habe, dass sie (Margarethe F.) sich ihm entziehen wollte, habe er das Küchenmesser genommen und zugestochen. Dann habe sich der Angeklagte selbst zwei Stiche zugefügt, über Notruf die Gendarmerie verständigt und gesagt: "Es hat einen Doppelmord gegeben. Auch ich bin tot." Gerichtspsychiater sieht keine Schuldausschließungsgründe Borotschnik verwies auf das Gutachten des Gerichtspsychiaters Reinhard Haller, wonach beim Angeklagten eine "emotionale Persönlichkeitsstörung und eine erhebliche aggressive Dominanz" vorliege. Die aktuelle Scheidungsverhandlung sei Auslöser eines "narzistischen Verhaltens durch Verlust der dominierenden Rolle" gewesen. "Primarius Haller sieht den Angeklagten zwar reduziert zurechnungsfähig, jedoch keine Schuldausschließungsgründe gegeben", fasste der Ankläger zusammen. Der Mann, der zugibt, seine Ehefrau mit einem Küchenmesser getötet zu haben, wurde von Verwandten eine Wesensänderung bescheinigt. Die Messerstiche will der Angeklagte aber "im Affekt und ohne Absicht" ausgeführt haben. (APA)