Wien - Das Lobbying für das neue Telekomgesetz läuft: Am Mittwoch hat der Verband alternativer Telekomnetzbetreiber (VAT) seinen Wunschzettel präsentiert. Die Grußbotschaft lautet: Der heimische Telekommarkt braucht mehr Wettbewerb - insbesondere im Festnetz und Internet. Denn die Telekom Austria (TA) habe immer noch die Herrschaft über 95 Prozent der Teilnehmeranschlüsse, echten Wettbewerb gebe es nur im Mobilfunk und bei den Telefonminuten im Festnetz. Und: Es müsse endlich eine effiziente Wettbewerbsbehörde her. Der für Telekomentscheidungen zuständige Verwaltungsgerichtshof sei eindeutig die falsche Adresse. VAT-Geschäftsführer Lothar Roitner lieferte ein Negativbeispiel: "Die Anfechtung des ersten Zusammenschaltungsentscheides aus dem Jahr 1997 wurde vom Höchstgericht bis heute nicht entschieden." Das neue Telekomgesetz, das laut Infrastrukturministerium bis Mai in einem ersten Entwurf vorliegen soll, sei die ideale Gelegenheit, ein auf den Telekommarkt zugeschnittenes Wettbewerbs- und Kartellrecht zu installieren. Nachsatz: falls notwendig, im Verfassungsrang. Sanktionsmöglichkeiten Neben einer klaren Behördenstruktur wünscht sich der VAT Sanktionsmöglichkeiten für die RTR. Eine klare Absage erteilte der VAT dem Begehren der TA, die asymmetrische Regulierung (dabei wird der Exmonopolist strenger reguliert als die Konkurrenten, Anm.) in eine nachträgliche Wettbewerbskontrolle umzuwandeln. Sonst würden die von den neuen Playern insgesamt investierten 3,6 Mrd. Euro (rund 50 Mrd. S) vernichtet. Dagegen ist die TA, die die asymmetrische Regulierung als innovations- und investitionshemmend verteufelt. Sie beruft sich dabei auf ein Gutachten, das Rechtsprofessor Walter Barfuß (wird als heißer Kandidat für die neue Kartellbehörde gehandelt), TU-Professor Ernst Bonek (früher Aufsichtsratsmitglied bei der TA-Tochter Mobilkom) und WU-Professor Romuald Bertl erstellt haben. Die drei Professoren kritisieren die heimische Regulierungspraxis als "einseitig" und "volkswirtschaftlich bedenklich". Was sowohl die Rundfunk-und Telekomregulierungsbehörde RTR als auch Experten im Infrastrukturministerium entschieden zurückweisen. "Wenn die TA keine asymmetrische Deregulierung mehr will, muss sie ganz klein werden", heißt es dort. Die neue EU-Richtlinie sehe wohl eine neue Definition der Märkte und der Marktbeherrschung vor, die angestrebte "bezirksweise Zerschneidung des Sprachtelefonie-Marktes" werde es aber auch künftig nicht geben. (ung, Der Standard, Printausgabe, 28.02.02)