Der Prozess gegen den steirischen Bordellbesitzer Werner R. wurde am Donnerstag nach vier Verhandlungstagen vertagt. Sowohl Staatsanwalt als auch Verteidiger waren mit dem psychiatrischen Gutachten nicht zufrieden und beantragten einen zusätzlichen Sachverständigen. Geklärt werden soll vor allem die Frage, ob der Angeklagte zurechnungsfähig war oder nicht. Wann die Verhandlung fortgesetzt wird, stand zunächst nicht fest. R. steht wegen Mord und Mordversuchs vor Gericht.Zusätzliches Gutachten gefordert Der vierte Verhandlungstag begann mit dem bereits mit Spannung erwarteten Gutachten des Gerichtspsychiater Friedrich Rous. Doch dieser tätigte keine klare Aussage: "Ich kann nicht entscheiden, ob er zurechnungsfähig war oder nicht", meinte er über den Angeklagten. Gerade dieser Punkt macht aber den Unterschied zwischen höchstens drei Jahren Gefängnis für Mord im Vollrausch oder lebenslanger Haft aus. Werner R. hatte sich von Anfang an für nicht schuldig erklärt, da er auf Grund von zu viel Alkohol und Kokain nicht gewusst habe, was er tat, so seine Rechtfertigung. "Es reduziert sich auf die Frage, ob man den Kokainkonsum nachvollziehen kann oder nicht", erklärte Rous. In diesem Fall wäre nämlich nicht nur ein Kokainrausch, sondern eine regelrechte Kokainpsychose möglich, führte der Gutachter aus. "Dazu würden auch die Angstzustände passen, von denen er gesprochen hat", meinte der Sachverständige. "Objektiv beweisbar" sei allerdings gar nichts. "Die Handlungsweise an sich war doch sehr zielgerichtet?", hakte Richter Gert Tomaselli nach. "Das schließt eine Psychose nicht aus", erklärte Rous. Nicht zu einer Psychose passen würde allerdings, wenn R. nachweislich die Tatwaffe verschwinden lassen habe, schränkte der Gutachter ein. Davon ging der Ankläger allerdings von Anfang an aus. Probleme auch mit des Arzneimittel-Sachverständigen Bereits am Vortag hatte es Probleme mit dem Gutachten des Arzneimittel-Sachverständigen gegeben. Der Gutachter konnte zur Kokainmenge im Blut des Angeklagten nichts Genaues sagen, da die Blutprobe nicht stabilisiert, also zum Nachweis von Drogen aufbereitet worden war. Er habe nur mit einem "theoretischen Mindestwert" gerechnet, der allerdings keine echten Mengenangaben zulasse. Nun wird ein neues psychiatrisches Gutachten ausgefertigt, dann soll der Prozess fortgesetzt werden. Bis dahin befindet sich Werner R., der wegen eines Formfehlers im August vorigen Jahres vorzeitig aus der U-Haft entlassen werden musste, weiterhin auf freiem Fuß. (APA)