Österreich
Prozess gegen steirischen Bordellbesitzer vertagt
Zusätzliches psychiatrisches Gutachten angefordert - Neuer Prozesstermin noch unklar
Der Prozess gegen den steirischen Bordellbesitzer
Werner R. wurde am Donnerstag nach vier Verhandlungstagen vertagt.
Sowohl Staatsanwalt als auch Verteidiger waren mit dem
psychiatrischen Gutachten nicht zufrieden und beantragten einen
zusätzlichen Sachverständigen. Geklärt werden soll vor allem die
Frage, ob der Angeklagte zurechnungsfähig war oder nicht. Wann die
Verhandlung fortgesetzt wird, stand zunächst nicht fest. R. steht
wegen Mord und Mordversuchs vor Gericht.Zusätzliches Gutachten gefordert
Der vierte Verhandlungstag begann mit dem bereits mit Spannung
erwarteten Gutachten des Gerichtspsychiater Friedrich Rous. Doch
dieser tätigte keine klare Aussage: "Ich kann nicht entscheiden, ob
er zurechnungsfähig war oder nicht", meinte er über den Angeklagten.
Gerade dieser Punkt macht aber den Unterschied zwischen höchstens
drei Jahren Gefängnis für Mord im Vollrausch oder lebenslanger Haft
aus. Werner R. hatte sich von Anfang an für nicht schuldig erklärt,
da er auf Grund von zu viel Alkohol und Kokain nicht gewusst habe,
was er tat, so seine Rechtfertigung.
"Es reduziert sich auf die Frage, ob man den Kokainkonsum
nachvollziehen kann oder nicht", erklärte Rous. In diesem Fall wäre
nämlich nicht nur ein Kokainrausch, sondern eine regelrechte
Kokainpsychose möglich, führte der Gutachter aus. "Dazu würden auch
die Angstzustände passen, von denen er gesprochen hat", meinte der
Sachverständige. "Objektiv beweisbar" sei allerdings gar nichts. "Die
Handlungsweise an sich war doch sehr zielgerichtet?", hakte Richter
Gert Tomaselli nach. "Das schließt eine Psychose nicht aus", erklärte
Rous. Nicht zu einer Psychose passen würde allerdings, wenn R.
nachweislich die Tatwaffe verschwinden lassen habe, schränkte der
Gutachter ein. Davon ging der Ankläger allerdings von Anfang an aus.
Probleme auch mit des Arzneimittel-Sachverständigen
Bereits am Vortag hatte es Probleme mit dem Gutachten des
Arzneimittel-Sachverständigen gegeben. Der Gutachter konnte zur
Kokainmenge im Blut des Angeklagten nichts Genaues sagen, da die
Blutprobe nicht stabilisiert, also zum Nachweis von Drogen
aufbereitet worden war. Er habe nur mit einem "theoretischen
Mindestwert" gerechnet, der allerdings keine echten Mengenangaben
zulasse.
Nun wird ein neues psychiatrisches Gutachten ausgefertigt, dann
soll der Prozess fortgesetzt werden. Bis dahin befindet sich Werner
R., der wegen eines Formfehlers im August vorigen Jahres vorzeitig
aus der U-Haft entlassen werden musste, weiterhin auf freiem Fuß. (APA)