Der Name Marcus Omofuma steht für den gewaltsamen Tod eines Menschen, dessen Hinterbliebene wohl zu Recht hoffen, dass es nicht irgendwann einmal heißen wird: Tragisch, aber an seinem Tod war der Nigerianer selbst Schuld - hätte er sich nicht gegen seine Abschiebung gewehrt, wäre er nicht zusammengeschnürt worden, wäre ihm nicht der Mund verpickt worden, wäre er nicht erstickt.

Die Causa Marcus Omofuma steht auch für die weit reichenden Folgen nicht wahrgenommener politischer Verantwortung: Der qualvolle Tod des Asylwerbers war der Anfang vom Ende für den damaligen SP-Innenminister Karl Schlögl. Der freie Fall des bis dahin auch bei ÖVP und FPÖ unumstrittenen Hausherren in der Wiener Herrengasse läutete schließlich den Bruch der rot-schwarzen Regierung ein.

Der Fall Marcus Omofuma steht aber auch für Veränderungen, die noch vor kurzem undenkbar waren: Im Innenministerium wurde der Menschenrechtsbeirat eingerichtet - eine europaweit einzigartige Institution, in der Polizeivertreter und nicht staatliche Organisationen gemeinsam Missstände bei der Exekutive aufzeigen.

Auch die Rechtsprechung änderte sich: Vorher war es beim Unabhängigen Verwaltungssenat zynische Praxis, dass nur Opfer selbst Beschwerden erheben konnten. Nun haben auch Hinterbliebene eine Recht darauf. In einem zivilrechtlichen Musterprozess sollen erstmals Schadenersatzansprüche für Angehörige eines Toten durchgesetzt werden.

Eines hat die Causa Marcus Omofuma - egal, wie der heute beginnende Strafprozess gegen drei Fremdenpolizisten ausgehen wird - leider wieder einmal bewiesen: Es muss erst was passieren, damit etwas geschieht.