Wirtschaft
"VKI-Neuordnung Stiftung wäre ideal"
Böhmdorfer: "Ausgliederung in GmbH "rechtlich unterbinden"
Wien - Einen neuen Aspekt im Streit um die Reform des
Vereins für Konsumenteninformation (VKI) hat am Mittwoch
Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) eingebracht. Um einen
unabhängigen Konsumentenschutz zu verankern wäre "eine Stiftung
ideal", sagte Böhmdorfer am Rande einer Pressekonferenz. Auch eine
Ausgliederung - allerdings unter Bundesbeteiligung - sei vorstellbar,
müsste aber mit ausreichendem Kapital und einem unabhängigen
Management ausgestattet sein. Die von den Sozialpartnern
vorgeschlagene Variante, Teile der Arbeit in eine operative GmbH in
ihrem Einflussbereich auszugliedern, werde er gegebenenfalls sogar
"rechtlich unterbinden". Sein Ziel sei es, den VKI dem täglichen Zugriff der Sozialpartner
zu entziehen. Insbesondere die Doppelfunktion von Harald Glatz als
Leiter der Abteilung für Konsumentenschutz in der Arbeiterkammer und
Obmann des VKI ist dem Justizminister ein Dorn im Auge. Sowohl
Wirtschaftskammer als auch AK verfolgten eindeutige Ziele mit dem
VKI, die nicht immer im Sinne eines schlagkräftigen
Konsumentenschutzes seien. Als Beispiel nannte Böhmdorfer die
Pauschalvereinbarungen zwischen Arbeiterkammer und Banken im Streit
um zu viel bezahlte Kreditzinsen. "Das ist ein sekundäres über den
Tisch-Ziehen der Konsumenten", sagte der Justizminister.
"Tod des selbstständigen Konsumentenschutz"
"Die GmbH wäre der Tod des selbstständigen Konsumentenschutz",
sagte Böhmdorfer. Die Lösung sei eine "Scheinfreigabe". Bei einer
Stiftungslösung könnten die Sozialpartner Beiratsfunktion haben, so
Böhmdorfer. In jedem Fall sollten auch Senioren- und Jugendverbände
künftig stärker eingebunden werden.
Die kapitalmäßige Ausstattung sei nicht das Problem. Bisher hat
der VKI mit einem Budget von rund 3,63 Mill. Euro (50 Mill. S) - je
zur Hälfte von Justizministerium und Sozialpartnern - einen Umsatz
von 10 Mill. Euro gehabt. In Summe habe der Bund seit 1975 rund 540
Mill. S an den Verein bezahlt.
"Es geht um die wirtschaftliche und rechtliche Unabhängigkeit des
VKI, auf jeden Fall aber um die rechtliche", so Böhmdorfer. (APA)