Österreich
Frankreich: Zwei tiefgefrorene Leichen vor Gericht
Paar ließ sich nach Tod konservieren - Gericht prüft skurriles Testament
Saumur - Die französische Justiz hat sich am Freitag mit
einem bisher in Frankreich beispiellosen Fall befasst: Es geht um
zwei tiefgefrorene Leichen in der Gruft eines Loire-Schlosses.
Während die Behörden des westfranzösischen Departements
Maine-et-Loire deren ordentliche Bestattung verlangen, argumentiert
der Sohn des verstorbenen Paares, der letzte Wille seiner Eltern
müsse respektiert werden. Sie hatten sich bei 60 Grad Minus
einfrieren lassen, weil sie auf eine Wiederauferstehung durch spätere
Fortschritte der Wissenschaft hoffen. Das Landgericht in der
Loire-Stadt Saumur will seine Entscheidung in den nächsten zwei
Wochen bekannt geben.
Konservierungsstoffe gespritzt
In der Tiefkühl-Gruft des Loire-Schlosses von Preuil in
Nueil-sur-Layon befinden sich der Leichnam des im Februar gestorbenen
Arztes Raymond Martinot und seiner bereits 1984 gestorbenen
Lebensgefährtin. Martinot hatte dem Leichnam seiner Freundin
Konservierungsstoffe injiziert und ihn in die Kühlkammer seines
Schlosses geschafft. In seinem Testament verfügte er, dass mit ihm
nach seinem Tod genauso verfahren werden solle. Sein Sohn Remy folgte
dem letzten Willen seines Vaters.
Einfrieren sei nicht verboten
"Die Anwesenheit einer Leiche in einer Kühlkammer kann nicht als
Bestattung angesehen werden", empören sich die Behörden. Die
geltenden Bestattungsvorschriften erlaubten keine Ausnahme. Dem hält
Martinots Anwalt entgegen, dass es im französischen Gesetzbuch keinen
einzigen Paragrafen gebe, der ein Einfrieren der Leichen verbiete.
Zudem verweist er auf die USA, wo derzeit unbehelligt rund 90
tiefgefrorene Leichen von Wissenschaftsgläubigen lagern. (APA/AFP)