Brüssel/Hamburg - Wenige Tage nach Ausbruch des schweren Handelsstreits um US-Schutzzölle für Stahl will die EU-Kommission nach Medienberichten neue Richtlinien für den Wettbewerb im Luftverkehr vorschlagen, die unter anderem US-Airlines treffen könnten. Die Kommission wolle mit höheren Gebühren oder der Beschränkung von Landerechten gegen Fluggesellschaften aus Nicht-EU-Ländern vorgehen, die staatliche Beihilfen erhielten, berichteten die Londoner "Financial Times" und die Frankfurter "Börsen-Zeitung" übereinstimmend am Samstag. Europäische Fluggesellschaften hätten sich darüber beschwert, dass US-Wettbewerber Staatshilfen benutzten, um Preise für Transatlantikflüge niedrig zu halten. Die neuen Richtlinien sollen Wettbewerbsverzerrungen durch Airlines verhindern, die nicht den strengen EU-Beihilfevorschriften unterliegen, hieß es. Dabei wurde auch die Schweizer Fluglinie Crossair genannt, die nach dem Swissair- Zusammenbruch von staatlicher Hilfe profitierte. US-Airlines waren nach den Terroranschlägen vom September mit 15 Mrd. Dollar (17,4 Mrd. Euro) vom Staat unterstützt worden. Die Kommission bestreitet einen Zusammenhang mit dem jüngsten Streit um die Stahl-Importzölle, schrieb die "Financial Times". Vielmehr sei das Hilfspaket für die neue Schweizer Airline der Auslöser gewesen, erfuhr die "Börsen-Zeitung" aus Branchenkreisen. Die EU-Kommission hatte gegen die US-Stahlzölle Klage bei der Welthandelsorganisation WTO eingereicht. Der Wettbewerb im Luftverkehr wird von der WTO nicht geregelt. Strafmaß Die Verordnung solle nur dort eingesetzt werden, wo mit Drittstaaten kein bilaterales Abkommen existiere, das einen effizienten Schutz gegen Preisdumping sichere, berichtete das Frankfurter Blatt weiter. Vor möglichen Maßnahmen werde es eine intensive Untersuchung geben. Komme es zu Strafen, sollen diese zunächst auf sechs Monate befristet und dann überprüft werden. Das Strafmaß solle dem finanziellen Schaden der Wettbewerbsverzerrung entsprechen. Hintergrund des Vorstoßes ist auch der zu erwartende Erfolg einer Klage der EU-Kommission beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen mehrere EU-Länder, die über Brüssel hinweg zweiseitige Luftverkehrsabkommen mit den USA vereinbart haben. Unter diesen Staaten ist auch Deutschland. Nach Ansicht des Generalanwalts beim EuGH verstoßen die Abkommen in wesentlichen Punkten gegen EU-Recht, vor allem, weil sie die Airlines anderer EU-Länder ausschließen. Der EuGH folgt in seinen Urteilen fast immer dem Generalanwalt. Das Urteil in dieser Sache steht aber noch aus. Nach Auffassung der EU-Kommission haben die zweiseitigen Abkommen von EU-Ländern mit den USA die europäischen Gesellschaften geschwächt. EU-Verkehrskommissarin Loyola de Palacio hat bereits dafür plädiert, auf EU-Ebene ein neues Abkommen mit den USA auf der Basis von Gleichberechtigung und Durchschaubarkeit auszuhandeln. Den Vorschlägen der Kommission müssen sowohl die Regierungen der Mitgliedstaaten als auch das Europäische Parlament zustimmen. (APA)