Wirtschaft
EU-Kommission macht gegen Preisdumping von US-Airlines mobil
US-Wettbewerber halten Transatlantikflüge mit Staatshilfe billig - Brüssel bestreitet Zusammenhang mit Stahl-Streit
Brüssel/Hamburg - Wenige Tage nach Ausbruch des schweren
Handelsstreits um US-Schutzzölle für Stahl will die EU-Kommission
nach Medienberichten neue Richtlinien für den Wettbewerb im
Luftverkehr vorschlagen, die unter anderem US-Airlines treffen
könnten. Die Kommission wolle mit höheren Gebühren oder der
Beschränkung von Landerechten gegen Fluggesellschaften aus
Nicht-EU-Ländern vorgehen, die staatliche Beihilfen erhielten,
berichteten die Londoner "Financial Times" und die Frankfurter
"Börsen-Zeitung" übereinstimmend am Samstag. Europäische Fluggesellschaften hätten sich darüber beschwert, dass
US-Wettbewerber Staatshilfen benutzten, um Preise für
Transatlantikflüge niedrig zu halten. Die neuen Richtlinien sollen
Wettbewerbsverzerrungen durch Airlines verhindern, die nicht den
strengen EU-Beihilfevorschriften unterliegen, hieß es. Dabei wurde
auch die Schweizer Fluglinie Crossair genannt, die nach dem Swissair-
Zusammenbruch von staatlicher Hilfe profitierte. US-Airlines waren
nach den Terroranschlägen vom September mit 15 Mrd. Dollar (17,4 Mrd.
Euro) vom Staat unterstützt worden.
Die Kommission bestreitet einen Zusammenhang mit dem jüngsten
Streit um die Stahl-Importzölle, schrieb die "Financial Times".
Vielmehr sei das Hilfspaket für die neue Schweizer Airline der
Auslöser gewesen, erfuhr die "Börsen-Zeitung" aus Branchenkreisen.
Die EU-Kommission hatte gegen die US-Stahlzölle Klage bei der
Welthandelsorganisation WTO eingereicht. Der Wettbewerb im
Luftverkehr wird von der WTO nicht geregelt.
Strafmaß
Die Verordnung solle nur dort eingesetzt werden, wo mit
Drittstaaten kein bilaterales Abkommen existiere, das einen
effizienten Schutz gegen Preisdumping sichere, berichtete das
Frankfurter Blatt weiter. Vor möglichen Maßnahmen werde es eine
intensive Untersuchung geben. Komme es zu Strafen, sollen diese
zunächst auf sechs Monate befristet und dann überprüft werden. Das
Strafmaß solle dem finanziellen Schaden der Wettbewerbsverzerrung
entsprechen.
Hintergrund des Vorstoßes ist auch der zu erwartende Erfolg einer
Klage der EU-Kommission beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen
mehrere EU-Länder, die über Brüssel hinweg zweiseitige
Luftverkehrsabkommen mit den USA vereinbart haben. Unter diesen
Staaten ist auch Deutschland. Nach Ansicht des Generalanwalts beim
EuGH verstoßen die Abkommen in wesentlichen Punkten gegen EU-Recht,
vor allem, weil sie die Airlines anderer EU-Länder ausschließen. Der
EuGH folgt in seinen Urteilen fast immer dem Generalanwalt. Das
Urteil in dieser Sache steht aber noch aus.
Nach Auffassung der EU-Kommission haben die zweiseitigen Abkommen
von EU-Ländern mit den USA die europäischen Gesellschaften
geschwächt. EU-Verkehrskommissarin Loyola de Palacio hat bereits
dafür plädiert, auf EU-Ebene ein neues Abkommen mit den USA auf der
Basis von Gleichberechtigung und Durchschaubarkeit auszuhandeln. Den
Vorschlägen der Kommission müssen sowohl die Regierungen der
Mitgliedstaaten als auch das Europäische Parlament zustimmen. (APA)