Wien - Der Bezug der Abfertigung in Form einer Zusatzpension soll dem Arbeitnehmer deutlich mehr Geld bringen. Das betonte Finanzminister Karl-Heinz Grasser (F) bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Wirtschaftminister Martin Bartenstein (V) Mittwoch Vormittag. Konkret geht er davon aus, dass rund 15 bis 20 Prozent mehr an Geld herauskommen, wenn man sich für eine Pension und gegen eine sofortige Auszahlung (plus anschließender Eigenveranlagung) entscheidet. Verfassungsbedenken teilt Grasser nicht. Schon jetzt habe der Staat die Möglichkeit, begründete Ungleichbehandlungen einzuführen, verwies der Finanzminister u.a. auf das Bausparen. Den Vorteil des Ansparens für eine zweite Pensionssäule versuchte Grasser mit einem Beispiel zu untermauern. Ein Arbeitnehmer mit einem Abfertigungsanspruch von 28.000 Euro käme demnach mit Zusatzpension (und einer Netto-Rendite von fünf Prozent) nach 20 Jahren auf 45.627 Euro. Bei Eigenveranlagung wären es rund 7.000 Euro weniger, exakt 38.320 Euro. Der Unterschied läge also bei 19 Prozent. Nimmt man eine vierprozentige Rendite her, käme man nach Angaben des Finanzministers immer noch auf einen Vorteil in Höhe von 16,8 Prozent. Höhe des Beitragssatzes mittels eines Generalkollektivvertrags geregelt Wesentlichste Neuigkeit bei der Pressekonferenz war, dass die Höhe des Beitragssatzes (1,53 Prozent der Bruttolohnsumme) nicht per Gesetz, sondern mittels eines Generalkollektivvertrags geregelt wird. Begründet wird dies von den Ministern damit, dass dadurch keine Belastung für die Abgabenquote entstehe. Diese würde nämlich um etwa 0,5 Prozent weiter ansteigen. Gesichert ist, dass es in Zukunft eigens zu gründende Abfertigungs-Kassen, so genannte Mitarbeiterversorge-Kassen (MV-K), geben wird. Grasser rechnet mit plus/minus zehn Lizenzierungen. Dass man sich letztlich für eigene Kassen entschieden hat, begründete der Finanzminister u.a. damit, dass bei einer anderen Variante wohl rund 100 Finanzdienstleister zum Einsatz gekommen wären. Dies wiederum hätte eine große Menge an Umstellungsvorgängen zur Folge gehabt, damit deutlich mehr Bürokratie und eine Gefährdung der Rendite. Kassen unterliegen Finanzmarktaufsichtsbehörde Die Kassen unterliegen der Aufsicht durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde. Das Mindestkapital wird mit 1,5 Mill. Euro festgeschrieben. Im Aufsichtsrat müssen mindestens vier Kapitalvertreter und zwei Arbeitnehmer-Vertreter sitzen. Für die ihr zufließenden Beiträge hat die Kasse eine 100-prozentige Kapitalgarantie zu gewähren, die durch eine Rücklage zu decken ist. Darüber hinaus können freiwillige Zinsgarantien bei Bildung entsprechender Rücklagen gegeben werden. Dem Arbeitnehmer ist jährlich eine schriftliche Information über die Höhe seiner Anwartschaft zu übermitteln. Überdies müssen die Kassen jeweils mit einer Versicherung einen Kooperationsvertrag abschließen, die bei Vorliegen des Leistunganfalls jeweils ein entsprechendes Anbot unterbreitet. Von Grasser erwartet wird, dass nach zehn Jahren das Finanzvolumen der Einlagen 4 Mrd. Euro erreicht. Angesichts des maximalen Aktien-Anteils von 40 Prozent sollten somit 1,5 Mrd. Euro in solche Titel investiert sein, was Grasser und Bartenstein eine Stärkung des österreichischen Kapitalmarkts erhoffen lässt. Bezüglich der Zahl der Arbeitnehmer nimmt die Regierung an, dass zehn Jahre nach Inkrafttreten der Reform etwa 2 Millionen Menschen im neuen System vertreten sind. Bartenstein: Karenzzeit zählt nicht für Abfertigungsansprüche Verteidigt wurde von Bartenstein, dass die Karenzzeit nicht für Abfertigungsansprüche zählt. Im Gegensatz zu anderen Ersatzzeiten wie Präsenz- und Zivildienst gebe es hier keine Verpflichtung für den Gesetzgeber. Außerdem wären die Anwartschaften in der Karenz ohnehin nicht allzu hoch. Dass die Arbeitgeber nun für das Aufkommen während der Ersatzzeiten sorgen müssen, ist für den Wirtschaftsminister verkraftbar. So werden für Präsenz- und Zivildienst 1,5 Millionen Euro und für Wochen- und Krankengeld acht Millionen Euro veranschlagt - für Bartenstein "nicht sehr viel". Grasser erteilte überdies dem Wunsch von Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl, die Möglichkeit zur gewinnmindernden Rückstellung von Abfertigungsansprüchen bei 50 Prozent beizubehalten, eine Absage. Die Reduktion auf zunächst 47,5 und dann 45 Prozent sei zur Gegenfinanzierung notwendig. Auch damit mache der Bund "ein schlechtes Geschäft", blieben doch durch das neue Modell noch immer ein Einnahmenausfall von rund 50 Mill. Euro. In einem anderen Punkt kommt die Regierung dagegen der Wirtschaft entgegen. Zur Etablierung von Abfertigungsansprüchen für Selbstständige merkte Bartenstein an, dass eine entsprechende Regelung in Planung sei. Einbezogen werden sollten dabei generell Unternehmer, Bauern und öffentliche Bedienstete. Unterstützung in dieser Frage erhofft sich Bartenstein bei den Sozialpartnern.(APA)