Wien - Wer "alte" Abfertigungsansprüche freiwillig in die neuen Abfertigungskassen übertragen will, hat dazu nicht ewig Zeit, sondern muss dies in den nächsten zehn Jahren tun. Das ist ein völlig neuer Punkt, den der jetzt in Gesetzesform gegossene Entwurf der Abfertigung neu vorsieht. Diese Entscheidung stellt sich nur für Arbeitnehmer, die am ersten Juli 2002 bereits ein Arbeitsverhältnis haben und daher ins "alte" Abfertigungssystem fallen. Bis Juli 2012 räumt ihnen die Regierung nun die Möglichkeit ein, zusammen mit ihren gewachsenen Abfertigungsansprüchen ins neue System zu wechseln. Zum Umstieg gezwungen werden können sie nicht, denn ein Wechsel ins neue System ist nur freiwillig und mit dem schriftlichen Einverständnis jedes einzelnen Arbeitnehmers möglich. Stichtag 1. Juli 2002 Automatisch ins neue Abfertigungssystem fallen alle, die am ersten Juli 2002 oder danach einen neuen Job anfangen. Für sie wird ihr Arbeitgeber monatlich 1,53 Prozent des Gehalts in eine eigene Mitarbeitervorsorgekasse (MV) überweisen, die dieses Geld anlegt und später als Abfertigung auszahlt (in bar oder als Rente). Die 1,53 Prozent Beitragszahlung will die Regierung zwar weiterhin über einen Generalkollektivvertrag einführen. Für die Mitarbeiter von Freiberuflern, Ärzten, Wirtschaftstreuhändern und sonstigen Berufszweigen, die mangels Kollektivvertrag rausfallen würden, sieht die Regierung nun aber eine gesetzliche Regelung vor - auch das ein Novum. MV-Kassen müssen selber eintreiben Auf taube Ohren stießen die Forderungen, die Beiträge kostensparend durch die Krankenkassen einheben zu lassen, die auch alle nötigen Kontrollinfos hätten. Es bleibt dabei, die MV-Kassen müssen selber eintreiben. Mehr als ein bis 3,5 Prozent Verwaltungskosten dürfen sie laut Entwurf aber nicht verrechnen. (lyn, DER STANDARD, Printausgabe 19.3.2002)