Linz - Handwurzelröntgen zur Altersbestimmung verstoße gegen das Strahlenschutzgesetz, da die Bestrahlung nur medizinischen Zwecken dienen dürfe, stand in der Weisung des Bundeskanzleramts vor drei Jahren. Der Menschenrechtsbeirat hat auch empfohlen, von dem ungenauen Messverfahren "Abstand zu nehmen". Im Entwurf zum neuen Fremdengesetz taucht diese Untersuchungsmethode wieder auf. So heißt es im Paragraf 95, Absatz 5 : "Auf Wunsch des Fremden ist auf seine Kosten ein Handwurzelröntgen anzufertigen."Altersbeweis mit rechtswidrigen und untauglichen Mitteln "Skandalös" findet diesen Passus Günter Ecker, Geschäftsführer von SOS-Meschenrechte in Oberösterreich. "Mittellose Jugendliche sollen nun mit rechtswidrigen und untauglichen Mitteln ihre Minderjährigkeit beweisen und dafür auch noch zahlen." Einmal Röntgen und ein Sachverständigengutachten kosten laut dem Verein, der Flüchtlinge in Schubhaft betreut, im "günstigsten Fall" 1000 Euro. Paragraf 95 regelt die Vorgangsweise zur Altersbestimmung Paragraf 95 regelt die Vorgangsweise zur Altersbestimmung eines minderjährigen Flüchtlings. Demzufolge dürfe die Fremdenbehörde nur rechtlich zulässige Mittel anwenden. Lasse sich das Alter nicht genau feststellen, müsse immer für den Jugendlichen entschieden werden, so die Empfehlung des Menschenrechtsbeirates. Die Konsequenz: keine Schubhaft. "Im Zweifel minderjährig", lautete es auch im ursprünglichen Beamtenentwurf zum Fremdengesetz des Innenministers. Dass nach Abschluss der Verhandlungen mit der FPÖ, Handwurzelröntgen als letzte Abklärungsmöglichkeit in den Entwurf aufgenommen wurde, bewertet Ecker als "freiheitliche Markierung". Eine Stellungnahme aus dem Innenministerium stand zu Redaktionsschluss noch aus. (ker, DER STANDARD Print-Ausgabe 22.März 2002)