Der Mord an der zehnjährigen Christina Beranek wird wohl als ungeklärtes Verbrechen in die Wiener Kriminalgeschichte eingehen. Staatsanwalt Ernst Kloyber hat jetzt das in diesem Zusammenhang anhängige Verfahren eingestellt, nachdem ein DNA-Gutachten kein Indiz auf eine mögliche Täterschaft von Herbert P. erbracht hat. Dieser ist im Dezember des Vorjahrs in Wien im Mordfall Alexandra Schriefl in erster Instanz zu 15 Jahren Haft verurteilt worden und zählte auch im Fall Beranek zum Kreis der dringend Tatverdächtigen (derStandard.at/Panorama berichtete). Der Staatsanwalt hält den 33-Jährigen mit ziemlicher Sicherheit für einen Doppelmörder. Kloyber ist persönlich davon überzeugt, dass Herbert P. drei Monate nach der damals 20 Jahre alten Verkäuferin Alexandra Schriefl auch Christina Beranek umgebracht hat. Das Mädchen war am 3. Februar 1989 - ebenfalls in Wien-Favoriten - einem Sexualmörder zum Opfer gefallen. Beweisen lässt sich diese Vermutung allerdings nicht. Verwertbare Spuren stammen nur vom Opfer Zwar hatten die Ermittler am Tatort einen Lippenbalsam sowie eine mit Haare versehene Stiefelette der erdrosselten Christina sichergestellt. Die Innsbrucker Gerichtsmedizin, die klären sollte, ob die Spuren zu Herbert P. "passen", musste Kloyber jedoch enttäuschen. "Man hat keinerlei Hinweise auf Herbert P. gefunden. Es gibt auch keinerlei Spuren, die auf einen anderen Mann deuten. So weit man verwertbare Spuren gefunden hat, stammen diese vom Mädchen selbst", fasste der Staatsanwalt am Dienstag auf Anfrage das Ergebnis zusammen. Er habe das "beinahe befürchtet", sagte Kloyber. Herbert P. war in Verdacht geraten, nachdem offenbar wurde, dass er Christina Beranek vom Sehen her gekannt hat. Zudem hatte der bekannte Kriminalpsychologe Thomas Müller ein Täterprofil erstellt, in dem er Parallelen zwischen den Fällen Schriefl und Beranek andeutete. Die Anklagebehörde war davon aber nicht restlos überzeugt. Die Expertise Müllers sei "in Einzelheiten nicht ganz schlüssig", erklärte nun der zuständige Staatsanwalt. Der Kriminalpsychologe hatte sich hauptsächlich mit der Frage beschäftigt, wie der Mörder mit den Opfern verfahren war. Staatsanwalt Kloyber sieht in diesem Punkt im Unterschied zu Müller doch markante Unterschiede: Während Alexandra Schriefl schon tot gewesen sein dürfte, als sie nackt mit ihrer Strumpf- und einer Disco-Hose an einen Baum gebunden wurde, wurde im Fall Beranek zunächst deren Strumpfhose ans Stiegengeländer - Tatort war ein im 14. Stock gelegenes Stiegenhaus in einer Wohnanlage in der Ada-Christen-Gasse - geknüpft. Erst danach drückte der Mörder das wahrscheinlich noch lebende Mädchen regelrecht in diese Schlinge hinein, die er dann mit Hilfe ihrer Stiefelette zudrehte. (APA)