Inland
Hochschullehrer- Gewerkschaft beschließt Warnstreik
Am 24. April wird "die Uni zu Grabe getragen" - Weiterführende Kampfmaßnahmen möglich
Wien - An den 18 österreichischen Universitäten wird es am
24. April einen eintägigen Warnstreik gegen die geplante
Universitäts-Reform geben. Das hat die Hochschullehrer-Sektion in der
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) bei einer erweiterten
Sektionsleitungs-Sitzung am Freitag Nachmittag einstimmig
beschlossen. Ziel ist laut der Sektions-Vorsitzenden Andrea Kdolsky die
Rücknahme des Entwurfs für ein neues Universitätsgesetz. Der
Beschluss werde am Montag im GÖD-Präsidium behandelt. Der Streiktag
sollte unter dem Motto "Wir tragen die Uni zu Grabe" stehen, so
Kdolsky.
GÖD-Präsidium genehmigt Warnstreik
Das Präsidium der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
(GÖD) hat am Montag den von der Bundessektion Hochschullehrer in der
Vorwoche beschlossenen eintägigen Warnstreik am 24. April gegen die
geplante Universitätsreform bewilligt. Das teilte GÖD-Chef Fritz
Neugebauer.
Als Grund für die Unterstützung nannte Neugebauer, dass schon die
Verhandlungen zur Erstellung des derzeit vorliegenden
Gesetzesentwurfs keinerlei Ergebnisse gebracht hätten. Mit der
Bewilligung des Streiks solle die Verhandlungsposition der
Hochschullehrer-Gewerkschaft unterstützt und "der Ernst der Situation
verdeutlicht werden", so Neugebauer.
Weitere Kampfmaßnahmen möglich
Zudem hat die
Hochschullehrer-Gewerkschaft auch weiterführende Kampfmaßnahmen in
den Raum gestellt. Über genauere Maßnahmen könne man aber erst nach
dem fruchtlosen Verstreichen des Warnstreiks entscheiden, so Andrea
Kdolsky. Daneben würden auch Protestmaßnahmen von Studierenden als auch nicht-wissenschaftlichem Personal unterstützt.
Als weitere "Maßnahmen des Aktionismus und des Boykotts" haben die
Gewerkschafter auch den Boykott von "Tätigkeiten, die auf
freiwilliger Mitarbeit beruhen", sowie das Aufzeigen der Folgen der
Reform durch "gezieltes Verhalten in Kollegialorganen und Funktionen"
beschlossen.
Gegen das "Ende der Freiheit von Lehre und Forschung"
Mit einer detaillierten Stellungnahme zum Entwurf für ein neues
Universitätsgesetz würde nur Zeit vergeudet, kritisierte die GÖD. Der
Vergleich zwischen dem Entwurf und dem vorausgegangenen
Gestaltungsvorschlag zeige, dass von Seiten des Ministeriums nicht
die geringste Bereitschaft bestehe, auf konstruktive Kritik
einzugehen, auch wenn sie noch so fundiert vorgetragen werde.
Der Entwurf führe zu einer "völligen Fremdbestimmung der
Universitäten, zur politischen Einflussnahme und Lenkung von außen,
zum Ende der Freiheit von Lehre und Forschung, zu autoritären und
ineffizienten Strukturen ohne adäquate Mitgestaltungsmöglichkeiten
aller Gruppen von Uni-Angehörigen sowie zum Abbau wissenschaftlichen
Lehr- und Forschungspersonals im Ausmaß von 30 bis 50 Prozent", heißt
es weiter in einer Aussendung der GÖD. Dies alles habe bei einem anvisiert
gleich bleibenden Gesamtbudget nicht nur die Verschleierung der erhöhten
Gesamtkosten der Umstrukturierung, sondern auch die Zerschlagung
der Universitäten durch die Ausgliederung der medizinischen
Fakultäten zur Folge. (APA)