Im Deutschen wird Private Equity mit den Begriffen Beteiligungskapital oder Wachstumskapital übersetzt. Darunter versteht man die langfristige Eigenkapitalbeteiligung an in der Regel nicht börsennotierten Firmen durch spezialisierte Beteiligungsgesellschaften. Damit verbunden ist auch die Beratung und Unterstützung des Unternehmens. Bei Private Equity sind keine banküblichen Sicherheiten in Form von beleihungsfähigen Vermögenswerten oder von eigenkapitalähnlichen Mitteln durch die Kapitalnehmer erforderlich. Vielmehr wird die Bereitstellung des Kapitals von den geschätzten Ertragschancen des zu finanzierenden Unternehmens abhängig gemacht. Je nach der Phase der Unternehmensfinanzierung unterscheidet man zwischen Venture-Capital und Private Equity. Private Equity umfasst die gesamte Palette möglicher Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen, und zwar in sämtlichen Entwicklungsphasen. Unter Venture-Capital versteht man hingegen nur einen Teilbereich von Private Equity, nämlich Investitionen in der Gründungs- und Anfangsphase (Start-up-Phase) eines Unternehmens. (red)