New York - Die Zahl der Angeklagten in der Sammelklage gegen die Verantwortlichen für den Zusammenbruch des Energiekonzerns Enron nimmt zu. Die erweiterte Klage, die am Montag bei einem US-Gericht eingereicht werden soll, schließt nun auch neun Investmentbanken sowie zwei Anwaltskanzleien ein. Zu den beklagten Instituten gehören die Deutsche Bank AG, Frankfurt, die Credit Suisse First Boston, Zürich, die Canadian Imperial Bank of Commerce, die Barclays plc, London, sowie die US-Institute J.P. Morgan Chase, Lehman Brothers, Merrill Lynch, Citigroup, alle New York, und die Banc of America.Mitwisser Die Kläger haben eine detaillierte Chronologie der Entwicklung bei Enron im Zeitraum vom Juli 1998 bis zum 7. März 2002 vorgelegt. Darin sind Äußerungen der Unternehmensleitung ebenso enthalten wie Kursveränderungen und die Zahl der Aktien, die dann von Insidern verkauft wurden. Aus der Chronologie geht den Klägern zufolge auch der Zusammenhang zwischen Aktienemissionen und Kauf-Empfehlungen der Konsortialbanken für die Enron-Aktie hervor. Spätestens im Juni 2001 hätten einige Banken von der angespannten Finanzlage des Unternehmens gewusst, heißt es. Trotzdem seien weiter Kaufempfehlungen und überhöhte Kursziele ausgesprochen worden. Die Kläger werfen den Banken ferner vor, Enron mit Krediten am Leben gehalten und ihre eigenen Transaktionen mit dem Unternehmen geschützt zu haben. Als Gegenleistung für die Kredite hätten Führungskräfte der Banken das Angebot erhalten, in Partnerschaften von Enron zu investieren, die hohe Gewinne aus Verträgen mit Enron zogen. Diese Verträge hätten letztlich den Zusammenbruch von Enron bewirkt, argumentieren die Kläger. Dieses betrügerische System habe nicht allein vom Unternehmen selbst aufrechterhalten werden können. Dazu habe es der Hilfe von Banken, Wirtschaftsprüfern und Anwälten bedurft. Anwaltskanzleien können jedoch nach einer Entscheidung des obersten Gerichts der USA nicht auf Schadenersatz verklagt werden, wenn sie an der Ausarbeitung von Verträgen beteiligt waren, die sich später als betrügerisch erwiesen. Im Fall der beklagten Anwaltskanzleien Vinson & Elkins, Houston, und Kirkland & Ellis, Chicago, lauten die Vorwürfe daher auf Mitwisserschaft in einem Betrugsfall. Die Anwälte von Vinson & Elkins hatten Enron beim Abschluss der Partnerschaften beraten und auch die Berichte an die US-Börsenaufsicht SEC geprüft. Die Kanzlei wollte die Vorwürfe nicht kommentieren. Sie habe die Klage noch nicht einsehen können, hieß es. Andersen-Partner haften nicht Kirkland & Ellis dagegen sieht sich zu Unrecht angeklagt. Man habe Enron nie vertreten und trage keinerlei Verantwortung für die Bilanzierung des Unternehmens, erklärte die Kanzlei. Ähnlich äußern sich auch die außerhalb der USA ansässigen Partner der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Arthur Andersen, von denen einige ebenfalls in die Klage einbezogen wurden. Die Mitglieder von Andersen Worldwide, der Dachorganisation von Andersen, haften nach Angaben ihres Sprechers Charlie Leonard nicht für Schadenersatzforderungen gegen die Arthur Andersen LLP in den USA. Er glaube auch nicht, dass ausländische Mitglieder von Andersen Worldwide daran gehindert werden könnten, sich anderen Wirtschaftsprüfungsunternehmen anzuschließen. Am Freitag war bekannt geworden, dass die Kläger im Enron-Prozess einen Antrag auf einstweilige Verfügung eingereicht hatten, mit dem die Abspaltung ausländischer Partner sowie der Verkauf von Aktiva verhindert werden sollte. Über den Antrag soll an diesem Montag entschieden werden. (APA/vwd)