Kosovo
Montenegros Sozialisten akzeptieren Tribunalsgesetz nur bedingt
Gesetz nur für bereits Angeklagte?
Belgrad/Podgorica - Die Führung der montenegrinischen
Sozialistischen Volkspartei (SNP) hat den Gesetzesentwurf, mit
welchem die Zusammenarbeit Belgrads mit dem
UNO-Kriegsverbrechertribunal geregelt werden soll, am Montag nur
bedingt unterstützt. Die SNP-Führung verlangt nämlich, dass sich das
Gesetz nur auf jene jugoslawische Staatsbürger bezieht, gegen welche
bereits eine Anklage erhoben worden ist, während Prozesse gegen
eventuell neu angeklagte Personen vor heimischen Gerichten
stattfinden sollen. Parteichef Predrag Bulatovic erklärte nach der Sitzung des
Hauptausschusses, dass die SNP dem DOS-Koalitionspartner die Aufnahme
ihrer Forderungen in den Gesetzesentwurf vorschlagen werde.
Nach Angaben des serbischen Justizministers Vladan Batic wäre die
Aufnahme der SNP-Forderung nur dann möglich, wenn die erwartete neue
Verfassung des gemeinsamen Staates die Zusammenarbeit mit dem
UNO-Tribunal einbezöge.
Ob die SNP-Forderung die Beschlussfassung des Gesetzes verzögern
wird, war zunächst nicht klar.
SNP-Vorschlag für DOS annehmbar
Der serbische Justizminister Vladan Batic erklärte am Montag, dass
der Vorschlag der montenegrinischen Sozialistischen Volkspartei im
Hinblick auf das Gesetz, mit welchem die Zusammenarbeit mit dem
UNO-Kriegsverbrechertribunal geregelt werden soll, für das
DOS-Bündnis annehmbar sei.
Den jüngsten Angaben zufolge soll das Tribunalsgesetz vom
jugoslawischen Parlament bereits am Mittwoch erlassen werden. Die
Einzelheiten über die Gesetzesbestimmungen sind zuerst noch
unbekannt. Allerdings wird das Gesetz die Auslieferung der
angeklagten Personen sichern. (APA)