Karlsruhe - Das deutsche Verfassungsgericht in Karlruhe hat am Mittwoch mit der mündlichen Verhandlung über das Gesetz zu Lebenspartnerschaften begonnen. Bayerns Innenminister Günther Beckstein bezeichnete dabei die im Vorjahr beschlossene Regelung als "verfassungswidrig". "Unzulässige Gleichstellung" Mit der so genannten Homosexuellen-Ehe würden gleichgeschlechtliche PartnerInnenschaften in unzulässigerweise Weise mit der Ehe von Mann und Frau gleichgestellt. Der Grünen-Politiker Volker Beck erklärte hingegen, das Gesetz baue die Diskriminierung Homosexueller ab. Das Gericht berät über eine Klage der unionsgeführten Bundesländer Bayern, Thüringen und Baden-Württemberg. Einen Eilantrag der drei Länder gegen das neue Gesetz hatte der Erste Senat im vergangenen Juli abgelehnt, so dass es mit 1. August 2001 in Kraft trat. Seitdem sind bundesweit schätzungsweise 3.000 PartnerInschaften geschlossen worden. Abstand zu Ehe und Familie wahren Nach den Worten Becksteins geht es den Klägern nicht um eine Diskriminierung Homosexueller. Es müsse jedoch der Abstand zu Ehe und Familie gewahrt bleiben. "Beide stehen als Keimzelle von Staat und Gesellschaft unter dem besonderen Schutz der Verfassung und können in ihrer Bedeutung nicht hoch genug eingeschätzt werden", sagte Beckstein. "Bestmögliche Entwicklung von Kindern" Der thüringische Justizminister Andreas Birkmann argumentierte, die "Einebnung" von Ehe und Familie mit homosexuellen Lebensgemeinschaften sei verfassungswidrig. Die besondere staatliche Förderung der Verbindung zwischen Mann und Frau bestehe zu Recht, "weil sie die Voraussetzung für die bestmögliche Entwicklung von Kindern bietet", sagte der CDU-Politiker. "Wer diese Privilegien verallgemeinert, schafft sie ab." Mit dem Gesetz werden Lebenspartner im Namens-, Miet- und im Erbrecht Eheleuten gleich gestellt. Es entstehen ihnen gegenseitige Fürsorge- und Unterhaltspflichten, gegebenenfalls auch über das Bestehen der Partnerschaft hinaus. Zudem erhalten sie das so genannte "kleine Sorgerecht", das die Befugnis zur Mitbestimmung in alltäglichen Fragen bei der Erziehung der Kinder des Partners beinhaltet. Ehe werde nicht angetastet Der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Beck, sagte, fehlende rechtliche Regelungen hätten in der Vergangenheit viele homosexuelle Partnerschaften zerstört oder unmöglich gemacht. "Dieses Gesetz war daher nicht nur zulässig, sondern verfassungsrechtlich geboten." Das Rechtsinstitut der Ehe werde nicht angetastet. Das Abstandsgebot sei gewahrt, weil etwa im Steuerrecht und beim nachträglichen Versorgungsausgleich bedeutende Unterschiede bestünden. Eindringlich verwies Beck auf die breite Akzeptanz, die das Gesetz gefunden habe. Für die Bundesregierung sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Justizministerium, Eckhart Pick (SPD) , das Gesetz werde von der großen Mehrheit der Gesellschaft "voll akzeptiert". Er sei zudem der "festen Überzeugung", dass es verfassungsgemäß sei. Einen Eilantrag von Bayern und Sachsen gegen das Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes hatte das Verfassungsgericht bereits im Juli vergangenen Jahres zurückgewiesen. Am Dienstag wurde in der Hauptsache verhandelt. Beckstein sieht in der Abweisung des Eilantrags jedoch kein Vorzeichen für die jetzt anstehende Entscheidung: Damals sei es noch nicht um die "zentralen Fragen" wie den Schutz von Ehe und Familie nach Artikel 6 des Grundgesetzes gegangen, sagte er am Rande des Verfahrens. (APA/AP/AFP)