Wien - Kampfhunde heranzuzüchten und sie zu verkaufen, ist in Wien künftig verboten. Eine entsprechende Novelle des Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetzes passierte am Montag gegen die Stimmen der FPÖ den Umweltausschuss des Wiener Landtags. Mit der Novelle wird außerdem die Verwendung von Stachelhalsbändern und von "elektrisierenden oder chemischen Dressurgeräten" als Tierquälerei definiert. Der Beschluss im Landtag ist für den 25. April geplant. "Die Zucht oder Ausbildung von Hunden zum ausschließlichen oder überwiegenden Zweck der Steigerung einer erhöhten Aggressivität wie auch das Inverkehrbringen solcher Hunde ist verboten", wird es künftig im Paragraph 13a des Gesetzes heißen. Das Verbot beziehe sich nicht auf bestimmte Hundesrassen, betonte Günther Schmalzer aus dem Büro der Wiener Umweltstadträtin Isabella Kossina (S) gegenüber der APA: "Es geht um die Ausbildung." Schließlich könnten selbst Tiere aus harmlos erscheinenden Hunderassen zur Aggressivität erzogen werden. Elektronische Hundekennzeichnung vertagt FP-Gemeinderätin Brigitte Reinberger begründete die Ablehnung ihrer Fraktion in einer Aussendung mit dem Hinweis, dass längst überfällige Tierschutzmaßnahmen durch die SP-Stadtverwaltung in nicht nachvollziehbaren Etappen umgesetzt würden. Tatsächlich hat der Landtag erst am 13. Dezember des Vorjahres eine Novelle des Tierschutzgesetzes beschlossen. Schmalzer begründete dies mit dem Warten auf EU-Vorschriften. Ursprünglich habe man mit der jetzigen Novelle auch die elektronische Kennzeichnung von Hunden per Chip einführen wollen. Dafür müsse man jedoch eine geplante EU-Verordnung zu diesem Thema berücksichtigen, die - länger als gedacht - vermutlich noch ein Jahr auf sich warten lassen werde. Man habe daher eine Novelle eingeschoben, mit der Wien beim Tierschutz seiner mit den übrigen Bundesländern abgeschlossenen vertraglichen Verpflichtung zur Verbesserung des Tierschutzes nachkomme. (APA)