Kosovo
Belgrader Tribunalsgesetz: Amt schützt nicht vor Überstellung
Bis Ende April sollen laut Medien 19 Angeklagte überstellt werden
Belgrad - Mutmaßliche Kriegsverbrecher sollen in Jugoslawien
nicht mehr durch ihr Amt geschützt werden. Das sieht das Gesetz über
die Zusammenarbeit mit dem UNO-Tribunal in Den Haag vor, das vom
jugoslawischen Parlament beraten wird. Der Entwurf bezieht sich auf
Angeklagte, die sich auf dem Gebiet Jugoslawiens befinden, ungeachtet
der "Rechte und Privilegien, die sich aus ihrem staatlichen,
politischen, öffentlichen oder Amt" ergeben. Das Gesetz soll im
Eilverfahren Mittwoch oder Donnerstag erlassen werden. Dem festgelegten Auslieferungsverfahren zufolge sollen Haftbefehle
des Tribunals samt Anklagen seitens des jugoslawischen
Justizministeriums den zuständigen Gerichten zugestellt werden. Vom
Ermittlungsrichter wird die Verhaftung des Angeklagten angeordnet. In
dringenden Fällen, wenn Fluchtgefahr besteht, kann der zuständige
Ermittlungsrichter die Verhaftung anordnen, noch bevor der Haftbefehl
des Tribunals vorliegt.
Zehntägiges Verfahren
Der Ermittlungsrichter muss auf Grund des Haftbefehles des
Tribunals innerhalb von drei Tagen feststellen, ob die
Voraussetzungen für die Überstellung des Angeklagten erfüllt sind.
Sie sind es, wenn die Tribunalsanklage bestätigt worden war, die
angelastete Straftat auch nach heimischer Gesetzgebung strafbar ist
und es sich um Straftaten aus der Zuständigkeit des Tribunals
handelt. Der Angeklagte kann innerhalb von weiteren drei Tagen
Einspruch gegen den Befund des Ermittlungsrichters einreichen. Die
zuständige Gerichtsinstanz wird in den darauf folgenden drei Tagen
über den Einspruch entscheiden.
Der rechtskräftige Befund des Gerichtes wird dem Justizministerium
zugestellt, das nun einen Beschluss über die Überstellung fasst.
Dies bedeutet, dass die Überstellungen in einzelnen
Auslieferungsverfahren innerhalb von neun oder zehn Tage erfolgen.
Belgrader Medien berichten, dass die jugoslawischen Behörden dem
UNO-Kriegsverbrechertribunal bis Ende April etwa 19 Angeklagte
überstellen sollen.
Auf dem Angeklagtenverzeichnis befinden sich neben dem serbischen
Präsidenten Milan Milutinovic, dem jugoslawischen
Ex-Verteidigungsminister Nikola Sainovic, dem einstigen serbischen
Innenminister Vlajko Stojilkovic und dem ehemaligen Generalstabschef
Jugoslawiens, Dragoljub Ojdanic auch noch drei jugoslawische
Offiziere, die wegen Kriegsverbrechen im Kosovo angeklagt worden
sind. Die restlichen Namen im Verzeichnis sollen sich auf bosnische
Serben beziehen, darunter auch einige einstige Militärchefs, die sich
inzwischen in Jugoslawien aufhalten. (APA)