Nahost
Assoziierungsabkommen
Vorteile bei Handel mit EU
Straßburg - Das Assoziierungsabkommen zwischen der EU
und Israel, dessen Suspendierung das Europaparlament am Mittwoch
gefordert hat, sieht vor allem Erleichterungen beim Handel vor. So
wurde mit der 1995 unterzeichneten und von den Parlamenten Israels
und der EU-Länder ratifizierten Vereinbarung eine Freihandelszone
zwischen Israel und der EU geschaffen. Das Abkommen sieht nicht nur den freien Austausch von Waren vor,
sondern auch von Kapital und Dienstleistungen. Es soll außerdem einen
regelmäßigen politischen Dialog zwischen Jerusalem und der EU
gewährleisten. Seine Umsetzung wird vom so genannten Assoziierungsrat
überwacht, der normalerweise ein Mal im Jahr auf Ministerebene tagt.
Zugute kommt das Abkommen vor allem Israel, dessen wichtigster
Handelspartner die EU ist. Im Jahre 2000 etwa stellten Ausfuhren in
die EU mehr als 27 Prozent aller israelischen Exporte im Wert von 8,5
Milliarden Dollar (9,70 Mrd. Euro) dar. Gleichzeitig kamen mehr als
43 Prozent aller nach Israel eingeführten Waren aus der EU.
Mehrfach sorgte die Übereinkunft für politischen Streit zwischen
der EU und Israel. Sie gilt nämlich nicht für Produkte, die aus den
israelischen Siedlungen in den Palästinensergebieten stammen. Auf sie
erhebt die EU Einfuhrzölle zwischen 2,5 und zwölf Prozent. Mehrfach
wurden jedoch Produkte in die EU eingeführt, die widerrechtlich als
"made in Israel" deklariert wurden, obwohl sie aus Siedlungen in den
1967 von Israel annektierten Gebieten stammten. Der Europäische
Rechnungshof prangerte vor einigen Jahren einen umfangreichen Betrug
mit Orangensaft an, der unrechtmäßig als israelisches Produkt
ausgezeichnet war.
Schon im Jahre 2000 hatte die damalige portugiesische
EU-Ratspräsidentschaft Israel ermahnt, das Assoziierungsabkommen
beruhe "auf der Achtung gemeinsamer demokratischer Werte und der
Menschenrechte". Die Regierung in Jerusalem lehnt es dagegen ab, eine
Verbindung zwischen dem Handelsabkommen und politischen Fragen
herzustellen. (APA)