Der Weg für ausländische Anleihenfonds ist frei. Eine wichtiger Eckpfeiler der österr. Steuerbastion ist gefallen. Anleger werden davon profitieren. Die gute Nachricht "Der Satzteil "Z 1 bis 4" im ersten Satz des §97 Abs. 1 Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400, in der Fassung BGBl. Nr. 818/1993, wird als verfassungswidrig aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. März 2003 in Kraft." Wichtiger Eckpfeiler der inländischen Steuerbastion gefallen Die Bedeutung dieses einzigen Absatzes darf nicht unterschätzt werden. Als erste ausländische Fondsgesellschaft, die von dieser guten Nachricht enorm profitieren kann, meldet sich JPMorgan Fleming mit einer ersten Stellungnahme. Berndt May, Country Head JPMorgan Fleming für Österreich: "Gerichtsurteile sind für juristische Laien schwer verständlich, aber nach mehrmaligem Lesen der 18-seitigen Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes kam so richtig Freude auf! Ab April 2003 können JPMorgan Fleming und selbstverständlich auch unsere internationalen Mitbewerber ihre Anleihenfondspalette ohne steuerlichen Wettbewerbsnachteil den österreichischen Investoren anbieten." Österreich: 80 Prozent Anleihenfonds Gerade in Österreich, das traditionell sehr stark in Anleihen und Anleihenfonds orientiert veranlagt - 80 Prozent des verwalteten Vermögens ist in Anleihenfonds investiert; der Aktienanteil ist zwar im Wachsen, beträgt aber derzeit nur 20 Prozent - sehen wir großes Potential für unsere Produktpalette. Im europäischen Umfeld ist der Aktienanteil zwischen 30 Prozent und 45 Prozent: zum Beispiel Deutschland, 42 Prozent, Italien 32 Prozent, Frankreich 34 Prozent(Quelle: SchroderSalomonSmithBarney - Studie Okt. 2001). Erster Schritt ..... Berndt May: "Ich sehe das auch persönlich als ersten Schritt einer steuerlichen Gleichstellung aller (Aktien- wie Anleihen-) Fonds und sollte unsere Bemühungen, auch bei der Sicherungsbesteuerung neue Wege zu beschreiten, unterstützen." Mehr Produktvielfalt bedeutet grundsätzlich Vorteile für Anleger - der Informationsbedarf wird steigen.