Deutsche Fernsehsender und die Bildagentur dpa haben gegen die geplanten Einschränkungen für
Bildberichterstatter beim bevorstehenden El-Kaida-Prozess in Frankfurt protestiert. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt will das Filmen und Fotografieren im Gerichtssaal nur bis eine Stunde vor den mündlichen Verhandlungen und danach erlauben. Bilder der Richter und
der fünf angeklagten mutmaßlichen Terroristen vor Verhandlungsbeginn würde es so bei dem für Dienstag angesetzten Prozess nicht geben. ARD und ZDF sähen sich in ihrer Berichterstattung unangemessen
eingeschränkt, sagte der Fernseh-Chefredakteur des Hessischen
Rundfunks, Manfred Krupp, am Donnerstag in Frankfurt. Bei allem
Verständnis für die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen könnten die
Sender unter den vom Gericht verfügten Bedingungen ihrem Auftrag zur
umfassenden Berichterstattung nicht angemessen nachkommen. Die Sender
hätten bereits beim Gericht protestiert.
Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) führt in einem Schreiben an
OLG-Präsidentin Brigitte Tilmann ebenfalls das große nationale und
internationale Interesse an. Die bisher eingeräumten
Berichterstattungsmöglichkeiten seien nicht ausreichend, um die
Öffentlichkeit umfassend zu informieren.
Ton- und Fernsehrundfunkaufnahmen von Gerichtsverhandlungen sind
nach dem Gerichtsverfassungsgesetz verboten. Vor und nach der Sitzung
wie auch in den Gerichtspausen kann der Vorsitzende Richter sie
zulassen. Dabei hat er die Rundfunkfreiheit angemessen zu
berücksichtigen. Das Bundesverfassungsgericht hatte auf Intervention
des ZDF beim Prozess gegen den früheren DDR-Staats- und Parteichef
Erich Honecker im Jahr 1992 die Aufnahmen vor und nach der
Verhandlung per einstweiliger Anordnung gestattet. (APA/dpa)