Wien - Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat neuerlich ein hartes Urteil gegen einen Homosexuellen gefällt. Es erhöhte die vom Erstrichter gegen einen bisher unbescholtenen 40-Jährigen verhängte Freiheitsstrafe nach Par. 209 Strafgesetzbuch von sechs auf neun Monate Freiheitsstrafe und ordnete an, dass er ein Drittel ohne Bewährung verbüßen muss. Zur Begründung habe der Senatsvorsitzende gemeint: "Die Mehrheit der Österreicher will das so", berichtete die Plattform gegen Par. 209 am Freitag. Im Jahr 1998 erregte der Fall des damals 36-jährigen Mannes Aufsehen, als er bei einer Grenzkontrolle aus dem Auto geholt und festgenommen wurde, weil sich in seinem Wagen auch ein 17-jähriger junger Mann befand. In intensiven Verhören gab der junge Mann sexuelle Kontakte mit dem Angeklagten zu, woraufhin dieser vier Monate in Untersuchungshaft genommen wurde. Diese seinerzeitige Festnahme erklärte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) vor Kurzem für rechtswidrig. Im Landesgericht Wien wurde der Mann vergangenen Herbst wegen Kontakten mit drei 16- und 17-jährigen Männern zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bedingt verurteilt. Dem Staatsanwalt war dies zu wenig, er legte Berufung ein. Das OLG folgte ihm, der Vorsitzende meinte, die "Milde" der ersten Instanz sei angesichts der "schweren Schuld" des Angeklagten "völlig unverständlich". Zu den menschenrechtlichen Bedenken gegen den Paragrafen, der für männliche Homosexuelle ein um vier Jahre höheres Mindestalter für Sexualkontakte normiert als für Frauen und Heterosexuelle, meinte der Vorsitzende nur: "Die Mehrheit der Österreich will das so, damit müssen Sie sich abfinden", berichtet die Plattform. Lunacek kritisiert Schüssels restriktive Haltung Scharfe Kritik übte die Grüne Abg. Ulrike Lunacek am Freitag an der restriktiven Haltung von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) zum Homosexuellen-Paragrafen 209 Strafgesetzbuch. "Wie viele Männer müssen noch hinter Gitter, bevor ÖVP-Chef Schüssel endlich zur ersatzlosen Streichung des menschrechtswidrigen Par. 209 bereit ist?", fragte Lunacek in einer Aussendung angesichts einer neuerlichen Verurteilung auf unbedingte Freiheitsstrafe durch das Oberlandesgericht Wien. "Es ist unerträglich und eine Schande, dass Männer immer noch für ihre Liebesbeziehung eingesperrt werden können." Schüssel müsse sich den Vorwurf gefallen lassen, "dass Menschen unter Heranziehung haarsträubender Begründungen für ihre Liebesbeziehung ins Gefängnis gesteckt werden", meinte sie angesichts der Aussage des OLG-Senatsvorsitzenden "Die Mehrheit der Österreicher will das so, finden Sie sich damit ab". Diese Aussage entbehre jeglicher Grundlage, sei durch nichts zu beweisen und überdies eines Richterspruches unwürdig und skandalös. (APA)