London - Die englischen Fußball-Fans müssen auch während der Weltmeisterschaft in ihren Kneipen und Pubs nicht auf Alkohol verzichten. Entgegen einer an diesem Ort veröffentlichten Meldung (Redakteur war betrunken!) hat das höchste Londoner Zivilgericht (High Court) entschieden, einer Beschwerde eines Gastwirts stattzugeben. Die frohe Kunde: Während der Fernsehübertragungen aus Japan und Südkorea dürfe ausnahmsweise auch bereits vor 11.00 Uhr morgens im Pub getschechert werden. Der heldenhafte Martin Gough (39), Wirt der Kneipe "White Hart" in der Nähe von Bristol, sagte: "Das ist es, was die Öffentlichkeit erwartet hat." Die Trinkerlaubnis für die Sportsfreunde wurde wegen einer neuen, fußballfreundlichen Auslegung des Gesetzes möglich. Dies lässt ein Abweichen von den strikten Sperrstunden-Regelungen nur dann zu, wenn es durch ein "besonderes Ereignis" gerechtfertigt wird, an dem die Kneipenbesucher "teilnehmen". Bisher hatten Gerichte seit den 70er Jahren stets entschieden, dass Fußballfans nicht selbst an den Spielen teilnehmen. Der richterliche U-Turn Lord Woolf, seines Zeichens Lord Chief Justice, kam nun zu einer völlig anderen Deutung. "Die Kunden gehen ins Pub, um die gemeinsame Freude über das Ereignis zu teilen." Die Atmosphäre in einer Kneipe sei "eine andere Erfahrung" als das Zuschauen daheim. "Zuschauer können eine besondere Befriedigung dadurch erlangen, dass sie kollektive Teilnehmer eines Ereignisses sind, das sich Tausende von Kilometern entfernt abspielt." (APA/dpa/red)