Wien - Der Menschenrechtsbeirat hat am Freitag seinen neuesten Bericht vorgelegt. Untersucht wurden diesmal von dem Beratungsgremium von Innenminister Ernst Strasser (V) die Problematik der Information von Angehaltenen, also z.B. Schubhäftlingen. Hier regt der Beirat u.a. die Erstellung eines Schubhaftinformationsblatts in den entsprechenden Sprachfassungen sowie regelmäßige Informationen des Angehaltenen über den Stand des Verfahrens an. Weiters wird vorgeschlagen, durch die Änderung des Fremdenrechts eine gesetzliche Grundlage für die ausreichende Information der Betreuungsorganisationen (NGOs) über ihre Klientel zum Stand des Verfahrens sicherzustellen. Prinzipiell empfiehlt der Beirat, sämtliche vom Innenministerium ausgegebenen Dokumentations- und Informationsblätter für Angehaltene den Dienststellen sowohl auf elektronischem Gebiet als auch in den entsprechenden Sprachfassungen zur Verfügung zu stellen. Mittelfristig wird angeregt, auch Informationsmittel wie z.B. Video- oder Tonbandaufzeichnungen einzusetzen. Falls bei kurzfristiger Abklärung von mitzuteilenden Informationen keine Dolmetscher zur Verfügung stehen, sollte auf Angebote in Call-Centers zurückgegriffen werden. Um länger angehaltenen Personen nach der Entlassung das Fortkommen in den ersten Tagen zu erleichtern, wird u.a. auch empfohlen, die Information über die vorhandenen karitativen Einrichtungen mit einer verständlichen Erklärung zur Verfügung zu stellen. Nach der Übergabe des Berichts rechnet der Menschenrechtsbeirat mit der raschen Bearbeitung und Umsetzung der Empfehlungen: "In einem Jahr wird der MRB die Umsetzung und das Greifen der Maßnahmen evaluieren" stellt der Vorsitzende Holzinger in einer Aussendung fest. (APA)