Inland
Menschenrechtsbeirat: Neue Empfehlungen bezüglich Anhaltungen
57-seitiger Bericht an den Innenminister
Wien - Der Menschenrechtsbeirat hat am Freitag seinen
neuesten Bericht vorgelegt. Untersucht wurden diesmal von dem
Beratungsgremium von Innenminister Ernst Strasser (V) die Problematik
der Information von Angehaltenen, also z.B. Schubhäftlingen. Hier
regt der Beirat u.a. die Erstellung eines Schubhaftinformationsblatts
in den entsprechenden Sprachfassungen sowie regelmäßige Informationen
des Angehaltenen über den Stand des Verfahrens an. Weiters wird
vorgeschlagen, durch die Änderung des Fremdenrechts eine gesetzliche
Grundlage für die ausreichende Information der
Betreuungsorganisationen (NGOs) über ihre Klientel zum Stand des
Verfahrens sicherzustellen. Prinzipiell empfiehlt der Beirat, sämtliche vom Innenministerium
ausgegebenen Dokumentations- und Informationsblätter für Angehaltene
den Dienststellen sowohl auf elektronischem Gebiet als auch in den
entsprechenden Sprachfassungen zur Verfügung zu stellen.
Mittelfristig wird angeregt, auch Informationsmittel wie z.B. Video-
oder Tonbandaufzeichnungen einzusetzen. Falls bei kurzfristiger
Abklärung von mitzuteilenden Informationen keine Dolmetscher zur
Verfügung stehen, sollte auf Angebote in Call-Centers zurückgegriffen
werden.
Um länger angehaltenen Personen nach der Entlassung das Fortkommen
in den ersten Tagen zu erleichtern, wird u.a. auch empfohlen, die
Information über die vorhandenen karitativen Einrichtungen mit einer
verständlichen Erklärung zur Verfügung zu stellen.
Nach der Übergabe des Berichts rechnet der Menschenrechtsbeirat
mit der raschen Bearbeitung und Umsetzung der Empfehlungen: "In einem
Jahr wird der MRB die Umsetzung und das Greifen der Maßnahmen
evaluieren" stellt der Vorsitzende Holzinger in einer Aussendung
fest. (APA)