Wien – Eine Asylwerberin aus Armenien wurde trotz Schwangerschaft im vierten Monat in Schubhaft genommen. Erst aufgrund der Intervention des Schubhaft-Sozialdienst Wien (SSD), ein Projekt der Caritas Wien und Volkshilfe Österreich, wurde Frau S. zusammen mit dem Rest ihrer Familie entlassen. Sie ist nun in einem Wohnheim der Caritas Wien untergebracht.

Die Geschichte der Frau S.

Am 6. April 2002 reiste Frau S. nach Österreich ein, um hier einen Asylantrag zu stellen. Sie befand sich in Begleitung ihres Mannes, sowie dessen Mutter und Bruder, die ihr Heimatland Armenien aufgrund der dortigen unsicheren Situation verließen.

Die Bezirkshauptmannschaft Gmünd verhängte umgehend die Schubhaft sowie ein 5-jähriges Aufenthaltsverbot. Die gesamte Familie befindet sich nun in einem Wiener Gefängnis. Obwohl die ärztliche Untersuchung ergab, dass die 19-jährige Frau im 4. Monat schwanger ist, bleibt die Haft aufrecht, da sie laut Amtsarzt weiterhin als haftfähig gilt.

Eine Intervention des Schubhaft-Sozialdienst Wien (SSD), einem Projekt der Caritas Wien und Volkshilfe Österreich, blieb bis dato ohne Erfolg. Denn die BH-Gmünd hofft offensichtlich, dass das laufende Asylverfahren rasch abgeschlossen und eine Zurückschiebung nach Tschechien durchgeführt werden kann.

Für Michael Berger, Caritas-Mitarbeiter des SSD, ist diese Situation untragbar. "Es ist völlig unverständlich, warum Frau S. in Haft angehalten wird. Als Asylwerberin sollte sie samt ihrer Familie im Rahmen der Bundesbetreuung untergebracht und versorgt werden. Ein Gefängnis ist sicher nicht der richtige Ort für eine werdende Mutter.", so Berger. Frau S. und ihr Mann werden in getrennten Zellen angehalten und können sich derzeit nur im Rahmen der Betreuungsgespräche des SSD sehen.

Langwierige Verfahren bedingen Wartezeiten in Haft

Nach Erfahrung des SSD müssen AsylwerberInnen derzeit sehr lange warten, bis sie überhaupt vom Bundesasylamt zu den Fluchtgründen bzw. zum Fluchtweg befragt werden. Wartezeiten zwischen 1 und 2 Monaten, die in Haft verbracht werden müssen, sind keine Seltenheit. Zudem lehnen ExpertInnen verschiedener Hilfsorganisationen die Zurückschiebung von AsylwerberInnen nach Tschechien ab, da die dortigen rechtlichen Rahmenbedingungen als zu unsicher gelten.

Bundesbetreuung bekommt nur jede/r Dritte

Nur Rund ein Drittel der AsylwerberInnen wird in Bundesbetreuung aufgenommen, der Rest, sofern nicht die Schubhaft verhängt wurde, wird von privaten Hilfsorganisationen, wie Caritas, Evangelische Diakonie oder Volkshilfe, unterstützt. Doch sind deren Quartiere seit geraumer Zeit völlig überfüllt.

Hintergrund

Zur Zeit überschreiten viele Asylwerber/innen aus Armenien und Georgien die Grenze im Bereich der BH-Gmünd. Daher versucht die zuständige Behörde, diesen Zustrom mit restriktiven Methoden einzudämmen.

Schwangerschaft ist laut Anhalteordnung kein Grund von der Schubhaft Abstand zu nehmen, bei einer regulären Verwaltungsstrafe hingegen sehr wohl. Jedoch liegt es stets im Ermessen der jeweiligen Behörde zu entscheiden, ob die Schubhaft verhängt wird oder nicht. (red)