Medien
Keine laufende Formil-Kontrolle
Gericht: News-"Broschüren" unbrauchbar - Formil feiert seinen ersten Geburtstag
Österreichs Mediaplaner kennen die Illustrationsfreude der Verlagsgruppe News. Kaum wies die Media-Analyse News und tv-media für das Gesamtjahr 2001 rückläufige Leserzahlen aus, ließ man schon eine Werbeschleife um das Fachblatt Horizont legen: "Die neue Nr. 1 der Magazine" nennt das News-Marketing die gleichnamige Illustrierte dort. Die Rückseite versucht eine Erklärung: weil News im zweiten Halbjahr erstmals denselben Wert wie die Ganze Woche bescheinigt bekam.Weniger Sinn für Buntes hat das Kartellgericht. Rund ein Jahr ist es her, dass die Einspruchsfrist gegen den Zusammenschluss von Verlagsgruppe News und Kurier-Magazinen (profil, trend und Spezialtitel) zum noch marktbeherrschenderen Zeitschriftenkonzern ungenützt verstrich. Das entgegen anfangs sehr bestimmten Ankündigungen von Justizminister Dieter Böhmdorfer (FPÖ).
"Gleiche Liebe"
Dank Amtsverschwiegenheit ließen sich Informationen nie endgültig erhärten, dass das Gericht auf Druck der Vertreter von Arbeiter- und Wirtschaftskammer und gegen Absichten der Berufsrichterin zustimmte. Dass im Urteil fast 70 Seiten Argumenten gegen die Fusion zwei mit der Zustimmung samt wenigen Auflagen folgen, gilt als Indiz.
Zum ersten Geburtstag von "Formil" (eine symbolische Kombination aus Format und profil) bekam Kartellrichterin Regine Jesionek Post von der News-Gruppe. Dem STANDARD bestätigt sie den Erhalt einer Menge bunter "Broschüren". Die hat man umgehend retourniert: "Unser Platz ist begrenzt", sagt Jesionek, und: "Dieser Bericht hat nichts mit den Auflagen des Gerichts zu tun"; vielleicht ja mit jenen des Wirtschaftsministers Martin Bartenstein. Der hielt für den Zusammenschluss nicht einmal ein Kartellverfahren für nötig. Obwohl sich die Kurier-Gruppe an dem Magazinkoloss beteiligt, wie die Krone Gesellschafterin der den Zeitungsmarkt dominierenden Mediaprint.
Der Bericht über die "gleiche Liebe" des Konzerns zu seinen Titeln landete in der Tat auch bei Bartenstein. Doch dessen Sprecherin Ingrid Nemec meint: "Dass uns Bericht gelegt wird, ist nicht notwendig. Das zu überprüfen ist Sache des Gerichts." Richterin Jesionek verneint: "Laufende Kontrolle der Auflagen ist nicht vorgesehen." Geprüft, gegebenenfalls ein Verfahren eingeleitet werde, "wenn bekannt wird, dass gegen Auflagen verstoßen wird." (DER STANDARD, Print-Ausgabe vom 16. April 2002)