Heldenplatz angenommen Wien - Obwohl in der Debatte die Demonstration rund um den Heldenplatz dominierte und der eigentliche Tagesordnungspunkt kaum zur Sprache kam, hat der Nationalrat Mittwoch Nachmittag die Novelle zum Beamtendienstrecht beschlossen. Für die Novelle stimmten nur die beiden Regierungsparteien. Mit der Novelle zum Beamtendienstrecht wurde der Sonderurlaub mit vollen Bezügen, der bisher zeitlich uneingeschränkt möglich war, auf zwölf Wochen pro Jahr eingeschränkt. Mit dem Sonderurlaub hatte zuletzt der Präsident des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger, Herwig Frad, für Schlagzeilen gesorgt. Nach der neuen Regelung kann Staatsdienern künftig aus wichtigen persönlichen oder familiären Gründen oder aus einem sonstigen besonderen Anlass maximal zwölf Wochen pro Kalenderjahr bezahlter Sonderurlaub gewährt werden. Um die gewerkschaftliche Arbeit nicht zu behindern, wird im Gegenzug allerdings die Möglichkeit einer allgemeinen Dienstfreistellung gegen Refundierung des Personalaufwandes an den Bund geschaffen. Für Exekutivbeamte wurde die rechtliche Grundlage für den Abschluss einer Gruppenrechtsschutzversicherung geschaffen. Die Dienstrechts-Novelle ermöglicht weiters - analog zur geplanten so genannten Familienhospizkarenz für den Bereich der Privatwirtschaft - den öffentlich Bediensteten die Möglichkeit einer "Familienhospizfreistellung" zum Zweck der Sterbebegleitung naher Angehöriger oder der Betreuung schwerst erkrankter Kinder. (APA 9