Inland
Volkszählung: Verwaltungsgerichtshof befürchtet Tausende Beschwerden
Musterfälle sollen oft nicht berücksichtigt worden sein
Wien - Im Verwaltungsgerichtshof (VwGH) schloss man sich am
Mittwoch der Kritik des Städtebundes an, wonach bei vielen
Reklamationsverfahren nach der letzten Volkszählung die
VwGH-Musterfälle nicht berücksichtigt worden seien. Wegen der großen
Zahl von rund 68.000 Reklamationen sei es durchaus zu befürchten,
dass 3.000 bis 4.000 Beschwerdefälle beim VwGH einlangen werden,
meinte Pressesprecher Heinz Kail. Diesen zusätzliche Aufwand
könnte der Gerichtshof aber sicherlich nicht bewältigen, sagte er. Die Zahl der Beschwerden nehme von Tag zu Tag zu. Insgesamt habe
es im heurigen Jahr bereits 550 gegeben. Genaue Zahlen über die
Erfolgsquote gebe es zwar noch nicht, da man aber sehr oft die
Musterfälle nicht berücksichtigt habe, seien die Erfolgschancen
relativ gut. Wegen der ständig steigenden Zahl an Beschwerden hätte
der VwGH auch bereits Briefe an Innenminister Ernst Strasser (V) und
die Bundesländer geschickt. Bisher hätte man aber noch keine Antwort
erhalten. (APA)