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Foto: APA/dpa/Stefan Hesse
Auf dünnem Eis bewegen sich Journalisten, die aus "Recherchegründen" gegen das Gesetz verstoßen. Bei den Straftatbeständen wie etwa dem Besitz von Kinderpornos gibt es keine Ausnahme, auch in der Rechtsprechung gebe es noch keine diesbezüglichen Entscheidungen, erklärte der leitende Staatsanwalt im Justizministerium, Christian Manquet am Donnerstag. "Behauptung schwer haltbar" Die Verantwortung beispielsweise von Hans Pretterebner und einem weiteren Journalisten zu dem Kinderpornoskandal, sie hätten das Material benötigt, um recherchieren zu können, sei nur schwer haltbar, so Manquet. Wie etwa bei Drogen sei laut Gesetz der Besitz verboten, bei dem Tatbestand seien keine Ausnahmen vergesehen. Zudem sei es ungewöhnlich, dass zu keinem Zeitpunkt die ermittelnde Polizei in Kenntnis gesetzt wurde, sagte der Staatsanwalt. Keine Ausnahmen möglich Wenig Chancen sieht der Rechtsexperte aber selbst dann, wenn vor Beginn der Recherchen die zuständigen Behörden informiert werden. Schließlich kann keine Ausnahme des Gesetzes gemacht werden. Allerdings sei dieses Vorgehen noch "besser als gar nichts", erklärte Manquet. Werden Journalisten im Zuge ihrer Tätigkeit bei strafbaren Handlungen erwischt, müssen sie laut dem Staatsanwalt dem Gericht ihre Glaubwürdigkeit beweisen. Aufzeichnungen über Information der Behörden oder Aufträge von Verlagen könnten zwar hilfreich sein, eine Garantie für Straffreiheit gebe es aber nicht. Der sicherste Tipp zum Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung sei laut Manquet: "Die Hände davon lassen".(APA)