Der Gesetzesentwurf behandelt vordergründig strukturelle Fragen, die in der Folge jedoch massive Auswirkungen auf die Inhalte zeigen werden. Dadurch sind besonders die feministische Lehre und Forschung und die derzeit an einigen Universitäten entstehenden Gender Studies aktuell gefährdet. Gerade in diesen Bereichen werden Partizipation sowie Transparenz und Flexibilität von Strukturen UND Inhalten als grundlegend wichtig gefordert. Die Ansprüche an Gender Studies bezüglich Organisation, Lehre und Forschung sind europaweit hoch verglichen mit anderen Studienrichtungen, wie das derzeit laufende Projekt Gender Studies an der Universität Wien zeigt. Doch wie soll das in Zukunft umsetzbar sein, wenn Studierende nahezu jegliches Mitspracherecht verlieren und der Mittelbau einerseits quasi aufgelöst wird bzw. ebenfalls nicht mehr mit(be)stimmen darf? Der Slogan der “Konzentration der Mitbestimmung” meint nichts anderes als Abbau demokratischer Strukturen zugunsten autoritärer Entscheidungskompetenzen von einigen wenigen. Anbetrachts der Tendenzen der neuen Organisation der Universitäten und der beschlossenen Budgetkürzungen für die externe Lehre zeichnen sich deutlich die Grenzen ab, die hier gerade feministischen Lehrenden gesetzt werden, wie ich gemeinsam mit Herta Nöbauer im Verband feministischer Wissenschafterinnen (der sich übrigens der IG-Stellungnahme anschließt) bereits anlässlich des Gestaltungsentwurfes zur sogenannten Vollrechtsfähigkeit unter dem Titel "'speed kills'... feministische Wissenschafterinnen?" ausgeführt habe. Das wird gerade für Gender Studies , die etwa an der Uni Wien zu mehr als 50% von externen LektorInnen abgedeckt werden, zur Existenzfrage. In einer Zukunft, in der für die Erreichung der Marktfähigkeit der Universitäten ein “Leistungsvertrag” in “einer ergebnisorientierten Form” das Verhältnis zwischen Staat und jeweiliger Universität regeln soll, wird feministische Lehre und Forschung, die ihren kritischen Positionen entsprechen und Partizipation samt entsprechender Offenheit einen hohen Stellenwert einräumen will, einen noch schwierigeren Status haben als bisher. Die im Entwurf zur Vollrechtsfähigkeit explizit betonte Ergebnisorientiertheit wird unter anderem eine entsprechende Evaluierung bedingen, die vermutlich selten ihren Fokus auf Prozessorientiertheit legen wird (können). Es steht zu befürchten, dass die – grundsätzlich zu befürwortende – Evaluierung verstärkt negative Auswirkung auf die Lehrauftragsvergabe an freie feministische Wissenschafterinnen zur Folge haben wird. Denn bereits jetzt sind die Auswirkungen der noch keineswegs flächendeckend durchgeführten Evaluation auf externe Lehrauftragsvergabe und interne Lehrbeauftragung unterschiedlich. Die derzeit in den Medien kolportierten Versprechen, die Lehrveranstaltungs-Evaluierung durch die Studierenden verstärkt in die Entscheidungen miteinzubeziehen, klingt angesichts der zu erwartenden Entscheidungsstrukturen ähnlich hohl wie die angekündigte Mitbestimmung mittels Studiengebühren-Zahlschein , wo zwischen "Computern" und "Lektoren" gewählt werden kann. Wenn das alles an zu erwartender Partizipation und Transparenz ist, dann sind das reine Beschwichtigungsmanöver. Ebenso alibihaft wie die Formulierung ”die Mitwirkung der Studierenden in Studienfragen ist sicher zu stellen” klingt die "durch geeignete Maßnahmen (...) anzustrebende" Frauenförderung , vor allem auf Grund der bisher wenig erfreulichen Erfahrungen mit deren Verankerung und angesichts des politischen Grundtenors der derzeitigen Regierungskoalition. Die Folgen für feministische Forscherinnen und Lehrende (und somit auch Studierende) sind absehbar. Zeigte ein nur zögerlich umgesetzter Frauenförderungsplan bloß geringe Verbesserungen für Frauen im universitären Feld, so wird dieses bisher für den Bereich des Bundes geltende Gesetz im Zuge der Vollrechtsfähigkeit in den Universitäten nicht mehr angewandt werden müssen. Es steht zu befürchten, dass es ohne explizite und in den Satzungen aller österreichischen Universitäten festgeschriebenen Frauenförderung (die sich derzeit ohnedies mit einem Verständnis von Unterrepräsentation begnügt, das mit 40% Frauenanteil begrenzt ist, und keinerlei konkrete Sanktionen bei Außerachtlassung der Gebote vorsieht,) sowie mit der Abschaffung der Gremien zu ähnlich frauenfeindlichen Verhältnissen kommen kann, wie sie bereits weitgehend im Fachhochschulbereich zu beobachten sind.