Innsbruck - Nach einem 13-jährigen, meist zähen Diskussionsprozess wird die Alpenkonvention samt ihrer acht Protokolle noch heuer den Status eines völkerrechtlich verbindlichen Vertrages erlangen. Die Ratifizierung durch Österreich, Deutschland und Liechtenstein gilt bereits als gesichert.

Bei der vom Umweltdachverband organisierten internationalen Tagung "Zukunft der Alpen" standen die Konsequenzen dieses - aus der Sicht von Umweltschützern - Erfolges auf dem Prüfstand. Mehrfach wurde dabei kritisiert, dass sich auf EU-Ebene zuletzt wenig bewegt habe, obwohl die EU (durch die Unterschrift der Kommission) gemeinsam mit den acht Alpenstaaten zu den Unterzeichnern der Rahmenkonvention zählt.

Verwiesen wurde aber auch auf nationale und regionale Hindernisse, etwa in der Feststellung der Schweizer Nationalrätin Hildegard Fässler, die von "Widerständen aus Wirtschaftskreisen" sprach.

Diese Widerstände hängen für Friedrich Schindegger vom Österreichischen Institut für Raumplanung nicht zuletzt mit einer mangelnden Kommunikation darüber zusammen, wonach die Alpenkonvention nicht alleine auf den Alpenschutz, sondern auf eine geordnete und nachhaltige Entwicklung des Lebens-und Wirtschaftsraumes Alpen abziele.

Gerhard Heilingbrunner, Präsident des Umweltdachverbandes, präsentierte ein Zehn-Punkte-Forderungspaket, das die Alpenkonvention "mit Leben erfüllen" soll. Darin wird die Republik Österreich als größter alpiner Grundbesitzer aufgefordert, in ihrem Wirkungsbereich für eine modellhafte Umsetzung der Alpenkonvention zu sorgen, wozu etwa ein Erschließungsstopp für Skigebiete und der "absolute Schutz strategischer Wasserressourcen" zähle. Mit der Forderung nach einem "Stopp des skitouristischen Wettrüstens" fand sich Heilingbrunner rasch in den Niederungen Tiroler Alltagspolitik wieder. Der neben ihm sitzende, als "lieber Freund" titulierte, ÖVP-Obmann Herwig van Staa verteidigte auf Anfrage seinen Einsatz für Projekte, die den Seilbahngrundsätzen des Landes widersprechen. Schließlich, so van Staa, sei diese von der Landesregierung fixierte Richtlinie kein Gesetz. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 20./21.04.2002, hs)