Salzburg - Der Salzburger FPÖ-Landesparteiobmann Karl
Schnell, der in der "Lump-Affäre" wegen Beleidigung des
Bundespräsidenten zu einer Strafe von 100.000 Schilling (7.267 Euro)
verurteilt worden war, wird keine Beschwerde beim Europäischen
Gerichtshof einlegen. Schnell hatte bei einer Parteiveranstaltung im
November 2000 "Lump" als zu harmlosen Ausdruck für das
Staatsoberhaupt befunden. Thomas Klestil stimmte der Einleitung eines
Verfahrens gegen Schnell zu. "Die Sache ist für mich erledigt",
erklärte Schnell am Samstag in einem Interview des ORF-Landesstudios
Salzburg. Nach seiner Verurteilung hatte er angekündigt, den Europäischen
Gerichtshof einzuschalten. "Alle Juristen haben mir geraten zum
Europäischen Gerichtshof zu gehen, weil ich offensichtlich hier Recht
bekommen muss und die Rechtslage so ist. Aber mir geht's eben nicht
um die akademische Frage ob ich da letztendlich Recht bekomme oder
nicht. Sondern mir geht's um die politische Wertung, wie hat sich der
Bundespräsident Klestil verhalten. Das war für mich diese Kritik wert
und damit ist für mich diese Sache erledigt. Ich bin nicht ein
Mensch, der die Politik in Gerichtssälen austragt und ich habe auch
gar keine Lust weiterzustreiten", so Schnell im ORF-Interview.
Die Geldstrafe wird der FPÖ-Landesparteiobmann bezahlen und die
Vorschreibung habe er schon bekommen, einen Teil hat er auch schon
bezahlt. "Die 100.000 Schilling werd' ich noch verkraften. Es gibt
Freunde, die mir helfen dabei und damit ist für mich die Sache
erledigt", sagt Schnell.
Entschuldigen wird sich Schnell bei Bundespräsident Klestil aber
nicht. "Das sicher nicht, denn ich bleibe dabei. Die Aussage, die ich
getätigt habe war für mich gerechtfertigt auf Grund des Verhaltens
des Bundespräsidenten bei der Angelobung und bei den EU-Sanktionen.
Das war für mich so zu betrachten, damit ist die Sache abgetan. Alles
Andere interessiert mich eigentlich nicht mehr." (APA)